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Gestaltungshöhe bezeichnet den Grad schöpferischer Eigenart. Diese ist Voraussetzung für das Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes eines Werkes. Nach der Rechtsprechung hat ein deutliches Überragen des Werkes über die  durchschnittliche gestalterische Tätigkeit vorzuliegen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.