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Widerspruchsverhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung

 Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 verhandelt. Der Termin hat damit begonnen, dass die Vorsitzende in den Sach- und Streitstand eingeführt und die vorläufige Rechtsauffassung derKammer bekannt gegeben hat.