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In anderen Ländern der Union sind Arzneimittel meist wesentlich günstiger als bei uns. Der Grund dafür ist u.a. die Preisbindung, die den Wettbewerb der Apotheken unter einander verhindert. In dem vorliegenden Fall hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung mit einem Anbieter aus Holland ein Bonussystem vereinbart, das zu einer Unterschreitung der deutschen Apothekenpreise führte. Der EuGH sah darin ein Mittel, ausländischen Versandapotheken den Zugang zum deutschen Markt zu erschweren. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch sei die betreffende Regelung zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet. 

Die Folge der Entscheidung ist, dass zu erwarten ist., dass zukünftig auch Apotheken in Deutschland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Preise frei gestalten können. Eine Entlastung der Patienten und der Kassen kann erwartet werden.“

 

Aktuelle Pressemeldung des EuGH:

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— (Quelle: curia.eu)

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