Wir beraten Sie in allen Fragen des Veranstaltungsrechts und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Unsere Leistungen richten sich an die vielfältigen Personengruppen, die an Veranstaltungen beteiligt sind, wie z.B. Konzert- und Tourneeveranstalter, Eventagenturen, Künstler, Veranstaltungsstätten, Sicherheitsunternehmen, Einzelpersonen und Medienunternehmen.
Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die Beratung bei der Planung von Veranstaltungen, die Gestaltung ihrer vielfältigen Rechtsbeziehungen, als auch die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Veranstaltungen.


Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Rechtsfragen bei Veranstaltungen
Das Veranstaltungsrecht ist eine umfangreiche Querschnittsmaterie. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind u.a. Fragen des Vertrags-, Haftungs-, Arbeits-, Steuer- und Verwaltungsrechts von Bedeutung. Auch rechtliche Fragestellung des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts können im Hinblick auf Veranstaltungen relevant werden. In Extremfällen können sogar strafrechtliche Fallgestaltungen entstehen (bspw. Loveparade).
Die Komplexität der rechtlichen Probleme von Veranstaltungen ist das Ergebnis des Zusammenwirkens der vielfältigen unmittelbar- und mittelbar an Veranstaltungen Beteiligten. Rechtliche Beziehungen bestehen regelmäßig u.a. wechselseitig zwischen Veranstaltern, deren Mitarbeitern (Arbeits-, Dienstleistungs- und Werkverträge), Veranstaltungsstätten (Mietverträge), Künstlern/Agenturen (Engagementverträge), Behörden (Erlaubnisse, Steuern, Umwelt), Publikum (Werkverträge, Haftungsfragen) und Dritten, wie z.B. Anwohnern (ggf. Unterlassungsansprüche).
Gerade bei größeren Veranstaltungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass rechtliche Konflikte entstehen. Hier bedarf es schon bei der Planung einer fachlich qualifizierten rechtlichen Beratung insbesondere bei der Vertragsgestaltung, Bewertung von Risiken und weiteren Aspekten der Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen.
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie umfangreich im Zusammenhang mit Veranstaltungen u.a.:
- durch Gestaltung von Verträgen für Veranstalter und andere Beteiligte (z.B. Mietverträge, AGB, Konzert- und Veranstaltungsverträge)
- bei urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Konflikten
- bei Gebührenkonflikten mit Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL)
- in Haftungsfällen sowie in strafrechtlichen Angelegenheiten
- in arbeitsrechtlichen Fragen
- bei Fragen rund um die Künstlersozialkasse (KSK)

Sollten Sie rechtliche Beratung zum Veranstaltungsrecht benötigen, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80

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Für Künstler*innen, kleine Start-Ups, Organisationen und Privatpersonen ohne ausreichende Mittel bieten wir bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts unsere kostenlose Rechtsberatung übergangsweise jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr in unseren Kanzleiräumen an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Aktuelle Beiträge zum Veranstaltungsrecht
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