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Corona-Hilfsgelder für Künstler

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat Hilfsmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 4 Mio. Euro für Berechtigte aufgesetzt, die sich wegen der Ausbreitung des Corona-Virus in finanzieller Notlage befinden. Ausschließlich freiberuflich Tätige, die durch Covid-19 Honorarausfälle wegen Absagen von Veranstaltungen oder Produktionen zu beklagen haben und wahrnehmungsberechtigt sind, erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL.

Notwendige Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die Antragsteller bereits mindestens einmal an der regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Im Antrag muss der Veranstaltungs- oder Produktionsausfall sowie der daraus resultierende Verdienstausfall nachgewiesen werden. Auf der Homepage der GVL findet sich neben sämtlichen Informationen zur Antragsberechtigung und -stellung auch eine extra Anlage für Synchronsprecher, die aufgrund ihrer zumeist kurzfristigen Engagements häufig keine Absagen vorzeigen können. Vollständige Anträge können an coronahilfe@gvl.de gesendet werden.

Die GVL hat angekündigt, innerhalb der nächsten Tage weitere Möglichkeiten der kurzfristigen Unterstützung zu diskutieren und zu beschließen, wie etwa die Gewährung von Abschlägen für kommende Verteilungen. Eine Nachzahlung der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) soll bereits Mitte April an berechtigte Künstler verteilt werden. Sie hat ein Volumen von insgesamt 4,7 Mio. Euro, wovon 3,4 Mio. Euro auf den Bereich Film/Fernsehen entfallen. Neben der GVL können betroffene Künstlerinnen und Künstler auch von anderer Seite auf Unterstützung hoffen:

Die GEMA bietet eine pauschale Nothilfe, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Anträge können ab dem 30. März 2020 über das Online-Portal der Gema gestellt werden. Darüber hinaus hat die Gema aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen “Corona-Hilfsfonds” gebildet, aus dem existenziell gefährdete Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe von bis zu 5.000 Euro beantragen können.
Die Deutsche Orchester-Stiftung hat eine bundesweite Spendenkampagne gestartet, um freischaffende Berufsmusiker in der Coronakrise zu unterstützen. In diesen eigens eingerichteten Nothilfefonds kann jeder einzahlen. Die Stiftung will sich um eine zeitnahe Verteilung der Gelder kümmern. Zudem bieten die Deutsche Orchestervereinigung und die GVL Nothilfefonds an. Informationen sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.
Für die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsgelder ist es ratsam, alle Ausfälle genau zu dokumentieren, um Nachweise für die finanziellen Einbußen vorlegen zu können.

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