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1. Google hat seit 2004 mehr als zwanzig Millionen Bücher eingescannt. U.a. wurden Texte oder Textausschnitte für die Online Suche durch sogenannte Snippets zur Verfügung gestellt. Viele der Bücher waren nicht in der Public Domain bzw. gemeinfrei. Google hatte keine Rechte der Urheber eingeholt. 2005 erhob unter anderem dei Authors Guild Inc Klage wegen copyright infringement. Google ist der Ansicht, die beanstandete Verwendung fiele unter Fair Use doctrine im Sinne von § 1o7 des Copyright acts. Es handelt sich hierbei um eine Schranke des Urheberrechts, wonach die Frage des Fair Use durch eine Abwägung der Umstände beantwortet wird. Es wird dabei die Art der Nutzung, die Art des Werkes, der Umfang der Nutzung und die Auswirkung auf den Markt oder den Wert des Werkes berücksichtigt. § 107 USC lautet:

Limitations on exclusive rights: Fair use

Notwithstanding the provisions of sections 106 and 106A, the fair use of a copyrighted work, including such use by reproduction in copies or phonorecords or by any other means specified by that section, for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use), scholarship, or research, is not an infringement of copyright. In determining whether the use made of a work in any particular case is a fair use the factors to be considered shall include—

(1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes;

(2) the nature of the copyrighted work;

(3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and

(4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work.

The fact that a work is unpublished shall not itself bar a finding of fair use if such finding is made upon consideration of all the above factors.

 

2. Die Besonderheit der Nutzung der Snippets lag darin, dass ein User zwar eine Vielzahl von Snippets durch variable Sucheingaben lesen konnte, Google jedoch verhinderte, dass das gesamte Werk gelesen werden konnte. Es fehlen im besten Fall etwas 10 % der Seiten. Bücher, die in Chunks organisiert sind, wie etwa Dictionaries und Kochbücher, werden nicht angeboten. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorzüge von Google Books für das Allgemeinwohl gegenüber den Nachteilen für die Urheberrechtsinhaber überwiegen. Für Forscher und Bibliothekare sei Google Books zu einem wichtigen Suchinstrument geworden, welches in das Schulsystem (educational system)  integriert wurde. Zudem sorge Google dafür, dass der Zugang zu Bücher erweitert werde. So erlaubt Google Personen mit Lesestörungen durch Textvergrößerung Software und Sprachkonversion sowie Geräten für Braille einen erweiterten Zugang. Als weiteres Argument sei die Bewahrung (Preservation) der Bücher durch Digitalisierung. Auch profitierten Verlage und Autoren davon, dass Bücher identifiziert werden können.

Damit falle Google Books unter die doctrine of fair use im Sinne von § 107 USC

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