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Change Request Vereinbarungen in IT Verträge

Change Request

Bei einer Vielzahl von Verträgen kommt es im Laufe der Vertragszeit immer wieder zur Notwendigkeit von Änderungen und Anpassungen, oder dem Wunsch nach zusätzlichen Funktionen,  die nicht Inhalt des ursprünglichen Vertrages waren. Nach deutschem Recht sind diese Leistungen nicht geschuldet und zusätzlich zu vergüten. In anderen Rechtsordnungen können diese Anpassungen noch Teil des ursprünglichen Vertrages sein. Zudem entspricht das deutsche Recht an dieser Stelle nicht den Anforderungen und der Praxis solcher Verträge. Solche nachträglichen Anfragen führen nicht nur zu einer Änderung des Leistungsumfangs, sondern auch zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des Auftrages und damit zu Konflikten zwischen den Parteien.

Daher ist dringend anzuraten, eine Regelung aufzunehmen, die den Umfang mit Änderungen im Leistungsumfang ausdrücklich regeln.

Eine solche Change Request Regelung sollte nicht nur einen Katalog möglicher Leistungen, die zumutbar sind, definieren, sondern einen kleinen Kreis von Personen, die Ansprechpartner und Entscheider bei neuen Requests sind. Es sollte zudem geregelt werden, welche Requests zusätzlich zu vergüten sind und wer für den neuen Request Aufträge erteilen und wer diese annehmen darf. Weiterhin sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass und wie sich ein Change Request auch auf die Fertigstellungsfristen auswirkt.

Eine Klausel könnte den folgenden Wortlaut haben (das Muster dient nur der Information und sollte ohne anwaltlichen Rat nicht verwendet werden) 

„Change Request –  Sofern der Auftraggeber eine Modifikation, Ergänzung oder Änderung vereinbarten Arbeiten oder neue Funktionen wünscht (i.F. „Änderung), wird Auftraggeber einen Änderungsantrag an den/die hierfür bestimmten MitarbeiterIn von Firma. senden.  Der Änderungsantrag muss  eine ausreichende Beschreibung der gewünschten Änderung enthalten. Firma wird den für die Änderung notwendigen Zeitaufwand sowie die hierdurch entstehen Kosten mitteilen. Weiterhin wird Firma Auftraggeber mitteilen, ob und in welchem Umfang die gewünschte Änderung Einfluss auf die weiteren Kosten und Ressourcen des Auftraggebers haben wird. Auftraggeber wird sodann, sofern die Änderung erfolgen soll, diese durch eine zur Vertretung bevollmächtigte Person, die vorher benannt worden ist, in Auftrag geben.“

 

Sofern Sie Fragen zu IT-Verträgen haben, beraten wir Sie gerne. Jüdemann Rechtsanwälte