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BPatG vom 26.11.2012: Kein „Orangen-Spaß“ (25 W(pat) 589/12)

Bei der Anmeldung von Marken sollte tunlichst vermieden werden, Worte oder Wortkombinationen zu verwenden, die nur als sachbezogene Hinweise verstanden werden können. Hier unternahm der Anmelder den Versuch, die Wortmarke Orangen-Spass anzumelden. Die Anmeldung...