Zurzeit versendet die Lindener Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Schutzrechten ihres Mandanten.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist u. a. das Album
Sonny Black und Frank White ? Carlo Cokxxx Nutten 2.
Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 700,00 EUR.
Interessant sind die Abmahnungen vor dem Hintergrund der aktuellen Verurteilung von Bushido wegen der Verletzung von Urheberrechten Dritter. Insbesondere stellt sich die Frage, ob bisher ergangene Abmahnungen, die die Rechtsinhaberschaft Bushidos an den abgemahnten Titeln behaupten, nicht allesamt Makulatur sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Rechtsstreit nicht alle Veröffentlichungen Bushidos betrifft. Sofern Titel widerrechtlich veröffentlicht wurden und nunmehr vom Markt genommen werden müssen, können insoweit auch die Rechte des Tonträgerherstellers nur eingeschränkt geltend gemachten werden. Bereits ergangene Abmahnungen sind zu prüfen. Insbesondere könnte die Inanspruchnahme der Betroffenen Schadenersatzansprüche auslösen. Abmahnungen können nicht nur strafrechtlich relevant gewesen sein sondern auch sittenwidrig, so dass gegebenenfalls die von Betroffenen gezahlten Schadenersatz und Anwaltskosten zurück zu erstatten sein könnten. Dies kann nur anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Soweit die Rechte des Urhebers im Raum stehen, nimmt die übertragenen Nutzungsrechte üblicherweise die GEMA wahr. Es bestehen daher Zweifel, ob ein Betroffener Komponist seine Rechte trotz Übertragung selbständig wahrnehmen kann.
Ungeachtet dessen sollten Abmahnungen ernst genommen werden. Nach den bisherigen Informationen betrifft das Urteil nicht Carlo Cokxxx Nutten 2. Es sollte daher stets eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierdurch wird ein schnelles Gerichtsverfahren verhindert und der Streitwert gesenkt.
Weiterhin sind die geltend gemachten Schadenersatzansprüche zu prüfen. Die von abmahnenden Rechtsanwälten verlangten Schadenersatzforderungen sind oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher sorgfältig zu prüfen. Dies gilt auch für die Höhe der behaupteten Schadenersatzansprüche.
Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt bzw. eine Anwältin aufsuchen, der im Bereich Urheberrecht/Gewerblicher Rechtsschutz tätig ist. Sofern Sie Fragen zu Abmahnungen haben oder Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind, vertreten wir Sie gerne. Wir vertreten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Strafrechts bundesweit.