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Die Kanzlei Sasse & Partner  mahnt aktuell im Auftrag   für die Splendid Film Gmbh ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film

„Tekken“ des Regisseurs Dwight H. Little

(http://www.imdb.com/title/tt0411951/)

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz. Zur Abgeltung der Forderung wird ein pauschaler Betrag von 800,00 angeboten.

Wie sollte man sich verhalten ?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage). Dies führt wegen der hohen Streitwerte zu weit höheren Kosten.

Die geforderte Unterlassungserklärung  sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Da die Annahme der vorgefertigten Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen lebenslang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung auf jeden Fall modifiziert werden.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung des Sachlage nicht erfolgen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob der Anschlussinhaber als Täter/Teilnehmer in Betracht kommen. Das ist nicht der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie abwesend waren und der/die Rechner ausgeschaltet waren. Hier kommt möglicherweise ein nicht autorisiertes Eindringen Dritter in das Netzwerk des Anschlussinhabers in Betracht. Insoweit ist zu prüfen, ob die von der Rechtssprechung verlangten Sicherungsmaßnahmen (Protokoll/sicheres Passwort) angewendet wurden.

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung. Wir haben Erfahrung in Hunderten von Abmahnfällen. Ebenfalls stehen wir für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch zur Verfügung.