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Herr Hartmut Glass mahnt durch die Darmstädter Kanzlei Kubal & Kollegen zurzeit diverse Wettbewerbsverstöße ab.

Unter anderem werden  fehlerhafte  Widerrufsbelehrungen gerügt.

Gefordert wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der mit der Abmahnung verbundenen Kosten.

Wir sollten Sie reagieren:

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie die Abmahnung prüfen. Wir erledigen das gerne für Sie. Wir haben Erfahrungen mit Hunderten von  Abmahnungen, bei denen wir Abgemahnten, aber auch Abmahner beraten und vertreten haben. Wir kennen daher beide Seiten und können Sie optimal beraten, was die weitere Vorgehensweise angeht.

Eine Reaktion auf die Abmahnung auch erfolgen, da der Abgemahnte sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskiert. Dies führt zu weit höheren Kosten für den Abgemahnten.

Nehmen Sie auch die kurzen Frist ernst – diese müssen kurz gehalten sein, da sonst die „Eilbedüftigkeit“ für eine einstweilige Verfügung weg fällt – allerdings gilt dies nicht für Zahlungsfristen!

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der Gegenseite zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung, ebenso wie für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch.