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Abmahnung IVI GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen Markenverletzung

Abmahnung IVI CBH Rechtsanwälte – Uns liegt aktuelle eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei CBH vor, die zahlreiche bekannte und weniger bekannte Markeninhaber vertritt und die regelmäßig Abmahnungen versendet.. Unter anderem für die IVI GmbH, Köln, einem Bekleidungsunternehmen aus Köln. Diese bietet Bekleidungsstücke  unter dem Zeichen „IVI Collection an.“ Die IVI GmbH ist u.a. Inhaberin der deutschen Marke „IVI“ (302019015480) für Schmuck und der Unionsmarke „IVI Collection“ (EM 009302481), die neben anderen Waren für Bekleidung Schutz genießt. Unserer, nicht in Deutschland ansässigen, Mandantin wird vorgeworfen, die Marke der IVI GmbH verletzt zu zuhaben. 

Abmahnung IVI CBH Rechtsanwälte: Was fordert die Gegenseite

CBH Rechtsanwälte aus Hamburg verlangen die unverzüglich Beendigung des Bewerbens, Anbietens und Veräußern von Bekleidung unter der Verwendung des Zeichens. Neben der Beendigung der Verletzungshandlungen verlangen CBH die Abgabe einer strafbewehrten  Unterlassungserklärung. Den Enwurf einer solchen Erklärung haben CBH der Abmahnung beigefügt. In der Unterlassungsserklärung findet man weitere Punkte, zu deren Erfüllung sich die abgemahnte Parteo verpflichten soll, die in der Abmahnung nicht erwähnt werden. Zum einen soll sich der Abgemahnte zu umfassenden Auskunft verpflichten,  u.a. über erhaltenen und bestellen Waren einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns. Weiterhin soll er erklären, allen Schaden zu ersetzen, der durch die verbotenen Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird. Schließlich sollen die Anwaltskosten für die Abmahnung nach einem Wert von 100.000,00 EUR gezahlt werden (rund 2.500,00 EUR brutto).

Abmahnung IVI GmbH CBH Rechtsanwälte: Wie sollte man reagieren?

Nehmen Sie Abmahnungen ernst, auch wenn Sie sich im Recht glauben. Markenrecht ist eine komplizierte Materie, die (fast) nur dem Spezialisten zugänglich ist. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder eine Anwältin, mit Erfahrungen in diesem Gebiert.   Ärgern Sie sich nicht über kurze Fristen: diese sind den Gerichten geschuldet, die bei zu langem Abwarten dem Abmahner eine einstweilige Verfügung verweigern und auf das Klageverfahren hinweisen. Lassen Sie die Abmahnung sorgfältig prüfen – in vielen Fällen kann sie berechtigt sein – dann sollte eine Unterlassungserklärung abgeben werden. In vielen Fällen bietet sich eine Lösung auch dann an, wenn ein hohes Prozessrisiko besteht, man aber nicht klein beigeben will. Da die Abgabe einer Unterlassungserklärung nach der Rechtsprechung des BGH kein Schuldanerkenntnis darstellt, kann man sich nach deren Abgabe gegen die weiteren Ansprüche wehren, verringert aber den Streitwert.

Oftmals sind die Anwaltskosten auch nach einem zu hohen Gegenstandswert berechnet. So ist der gängige Wert 50.000,00 EUR. Da IVI eine nicht bekannte Marke ist, scheint hier der Wert mit 100.000,00 EUR überhöht. Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung von CBH sein, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir bieten eine kostenlose erste Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten an.

Kai Jüdemann Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jüdemann Rechtsanwälte