Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mit Sitz in Augsburg mahnt im Auftrag der MIG Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film
Werewolf vs. Frankenstein Reborn
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Betroffenen ein Vergleichsangebot in Höhe von 970,00 EUR unterbreitet.
Auch wenn der Betroffene für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu vermeiden, die zu erheblichen Mehrkosten führt.
Eine Zahlung der geforderten Beträge sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür unter 030/69 04 1515 zur Verfügung