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Das Schöpfungsprinzip im Urheberrecht – Was schützt das Urhebergesetz ?

Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes genießen gemäß § 1 UrhG die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Gesetz knüpft hierzu an das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit des Urhebers an: Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes ist das Werk. Urheber ist der Schöpfer des Werkes, § 7 UrhG. Dreh- und Angelpunkt des Urheberechtsgesetzes ist damit das Werk, indem es als Rechtsobjekt dem Urheber als Rechtssubjekt Rechtsschutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes vermittelt, § 11 UrhG. Für die Anwendung des Urheberrechtsgesetzes muss daher immer zunächst geprüft werden, ob ein Werk vorliegt; es ist das „Tor“ für urheberrechtlichen Schutz. Nach der Legaldefinition des Urheberrechtsgesetzes sind Werke nur „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dieser Normtext entbehrt aber einer hinreichend scharfen Intensionstiefe, so dass der Werkbegriff ausgelegt werden muss. 

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