Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag von WVG Medien GmbH erneut ab.
Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an der Folge „The Distance“ der Serie „The Walking Dead“ – wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!
Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc …
Vorsicht: Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge der 5. Staffel abgemahnt zu werden:
Ep 16 – Conquer
Ep 15 – Try
Ep 14 – Spend
Ep 13 – Forget
Ep 12 – Remember
Ep 11 – The Distance
Ep 10 – Them
Ep 9 – What Happened and What’s Going On
Ep 8 – Coda
Ep 7 – Crossed
Ep 6 – Consumed
Ep 5 – Self Help
Ep 4 – Slabtown
Ep 3 – Four Walls and a Roof
Ep 2 – Strangers
Ep 1 – No Sanctuary
Was wird verlangt?
Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Nützliche Tipps zur „The Walking Dead – The Distance“-Abmahnung:
Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
Vermeiden Sie, die originale Unterlassungserklärung oder schlechte Muster aus dem Internet zu unterschreiben!
Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann