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Wer kann Inhaber von Marken sein ?

Inhaber einer Marke kann jeder sein, der fähig ist, Rechte zu erweben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 7 MarkenG).

Anders als früher besteht heute Einigkeit darüber, dass auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts markenrechtsfähig ist.

Dies ergibt sich aus  § 5 MarkenVO, in dem die notwendigen Angaben zum Anmelder und zu seinem Vertreter geregelt.