Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
BPatG vom 2.11.2010: Keine Unterscheidungskraft von Portal Akasha für „esoterische“ Dienstleistungen (30 W (pat) 112/09 -2)
Nach Ansicht des BPatG seien die hier maßgeblichen Verkehrskreise ein durchschnittlich informiertes und angemessen aufmerksames und verständiges Publikum, das ein Spezialpublikum mit guten Kenntnissen der Esoterik, der Alternativmedizin, des Buddhismus, der Meditation, der Medialität und der fernöstlichen Kultur einschließt und hieran ein besonderes Interesse hat.
BPatG vom 20.1.2011: Noch keine Entscheidung über die Hl.Hildegard ? (28 W (pat) 114/10)
Die Antragsteller hatten eine Wortbildmarke mit einer comicartigen Darstellung mit der Bezeichnung hl. Hildegard angemeldet.
Gegen die Eintragung wurde Widerspruch eingelegt und Antrag auf Löschung gestellt. Der Antrag wurde zurück gewiesen, wogegen Beschwerde eingelegt wurde. Da der „Beschluss“ lediglich zwei Unterschriften, statt der notwendigen drei, trug, handelt es sich nur um einen Entwurf, so dass eine Beschwerde (noch) nicht zulässig war. Die Gebühren waren zurück zu zahlen.
BPatG vom 25.06.2010: Latina (27 W (pat) 521/10)
Die Markenstelle hatte die Eintragung der Wortbildmarke „Latina“ abgelehnt und dies damit begründet, bei Latina handele es sich um eine geografische Angabe, weil es sich um den Namen einer Hauptstadt einer gleichnamigen italienischen Provinz handele (die nun wirklich niemand kennt).
BPatG vom 15.11.2010 Ruhrstadion (27 W 218/09)
Die Markenstelle hatte dem Kennzeichen „Ruhrstadion“ für die begehrten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen, da das Kennzeichen sowohl eine Herkunftsangabe darstelle als auch beschreibend sei. Das BPatG hat in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung dies anders gesehen.
Abmahnung der Kanzlei Rasch für Universal Music: Rock Dust Light Star von Jamiroquai
Zurzeit mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikalbum ,,Rock Dust Light Star“ von Jamiroquai.
BGH vom 10.2.2011 zur Zulässigkeit von Werbeanrufen (I ZR 164/09(
Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
BGH vom 17.12.2010: Entscheidung zur Stiftung Preußische Schlösser veröffentlicht (V ZR 44/10)
Die kontrovers diskutierte Entscheidung des fünften Senats zur Eigentumsverletzung durch Fotos, die auf einem Grundstück aufgenommen werden.
Rechtsstreit um den „Tatort“-Vorspann (PM)
Der „Tatort“, den Fernsehzuschauern seit 40 Jahren ein Begriff, hatte im vergangenen Jahr in einem Urheberrechtsprozess das Landgericht München I beschäftigt. Dessen Urteil, gegen das beide Parteien Berufung eingelegt hatten, wurde nunmehr von einem Senat des Oberlandesgerichts München zum überwiegenden Teil aufgehoben.
BPatG vom 4.2.2011: Marke Neuschwanstein gelöscht (25 W (pat) 182/09) PM
Das Bundespatentgericht hat die vom Deutschen Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der Marke „Neuschwanstein“ bestätigt.
BGH vom 13.1.2011: anlasslose, jedoch auf sieben Tage begrenzte Speicherung der Ip-Adresse wahrt die Verhältnismäßigkeit (III ZR 146/10)
Anders als teilweise im Internet vermeldet, hält der BGH die anlasslose Speicherung der IP Adressen, sofern diese auf sieben Tage begrenzt ist, für grundsätzlich rechtmäßig, da die bloße Speicherung der IP-Adressen noch keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Nutzer darstellt.
(Presserecht) BGH vom 11.1.2011: Anwaltsgebühren: gleiche Angelegenheit bei Vertretung mehrerer Personen gegen Berichterstattung (VI ZR 64/10)
Der BGH bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, wonach bei Beauftragung eines Anwalts durch drei Personen, die gegen eine sie betreffende Berichterstattung vorgehen wollen, eine gleiche Angelegenheit vorliegen kann. Dies, so die Vorinstanz, auch dann, wenn drei Aufträge erteilt werden, der Prüfungsumfang der Ansprüche jedoch identisch ist. Sie seien als „Trio“ mit Ehegatten oder Brüdern vergleichbar (sic!).
Abmahnung der Kanzlei Rasch für Universal Music GmbH: Catching Rays on Giant von Alphaville
Zurzeit mahnt die Kanzlei Rasch Anschlussinhaber im Auftrag Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p).
Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. das Album
Catching Rays on Giant
der Band Alphaville
