Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
(Werberecht) VG Berlin vom 24.1.2011: Gebühren für Straßenwerbung im Land Berlin überhöht (VG 1 A 413.08) PM
Die vom Land Berlin erhobenen Gebühren für die Aufstellung von Werbetafeln auf öffentlichen Straßen sind teilweise zu hoch. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin Gebührenbescheide wegen der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes aufgehoben.
(Wettbewerbsrecht) LG Berlin 21.4.2010: Einstweilige Verfügung in Sachen „Berlin Tattoo“ erlassen (91 O 32/11) PM
Das Landgericht Berlin hat heute nach mündlicher Verhandlung per einstweiliger Verfügung die Werbung für das Militärmusikfest „Berlin Tattoo“ im November 2011 mit dem Zusatz „Original“ untersagt. Ferner ist den Veranstaltern verboten worden, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, das Fest werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Deutschen Bundeswehrverband durchgeführt.
Abmahnung der Kanzlei FAREDS für die KSM GmbH: „Das Geheimnis des wilden Mustangs“
Zurzeit mahnt die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der KSM GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Spielfilm „Das Geheimnis des wilden Mustangs“ vom Regisseur Craig Clyde.
Abmahnung Waldorf Frommer für die SONY Music Entertainment Germany GmbH: „R. Kelly – Love Letter“
Zurzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Anschlussinhaber im Auftrag der SONY Music Entertainment Germany GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das Musikalbum „Love Letter“ von R. Kelly.
(Wettbewerbsrecht) Bundesgerichtshof zur Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf (I ZR 133/09) PM
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. April 2011 entschieden, dass die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen.
(Wettbewerbsrecht) Bundesgerichtshof zur Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers (I ZR 33/10)PM
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. April 2011 entschieden, dass ein Automobilhersteller es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.
Kammergericht: Keine Veröffentlichung von Speer-E-Mails durch Springer (10 U 149/10) PM
Die Axel Springer AG darf bestimmte E-Mails in direkter oder indirekter Rede weder verbreiten noch verbreiten lassen, die die Privatsphäre des früheren brandenburgischen Innenministers Rainer Speer betreffen. In einem Berufungsverfahren bestätigte heute das Kammergericht insoweit ein entsprechendes Verbot des Landgerichts Berlin durch eine einstweilige Verfügung vom 2. September 2010. Das Gericht bejahte jedoch ein hohes öffentliches Informationsinteresse an den Umständen, die zum Rücktritt des Ministers geführt haben und beschränkte das Verbot auf die Wiedergabe in wörtlicher oder indirekter Rede.
(Patentrecht) Was ist dem Patentschutz nicht zugänglich ?
Als Erfindungen im Sinne des PatG werden grds. nicht angesehen (§ 1 Abs.3 PatG)
* Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
(Patentrecht) Was schützen Patente ?
Für was werden Patente erteilt ?
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs,1 PatG; Art 52 Abs.1 EPÜ)
LG Berlin vom 29.3.2011: Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines Schachwettkampfes im Internet erfolglos (16 O 270/10) PM
Ohne Erfolg war die Klage des Bulgarischen Schachverbandes vor dem Landgericht Berlin wegen der Internet-Übertragung eines Weltmeisterschaftskampfes des Weltschachbundes FIDE im April und Mai 2010 in einem Club in Sofia.
BGH vom 14. Oktober 2010: Links sind von Presse- und Meinungsfreiheit umfasst (I ZR 191/09) AnyDVD
Eine erfreuliche Entscheidung des BGH, der die Haftung von Webseitenbetreibern für Links erheblich reduziert. In dem vorliegenden Fall berichtete das Magazin c’t über die Software AnyDVD, wies in dem Artikel auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung hin und setzte einen Link auf die Seite des Herstellers. Dies war, so die Vorinstanzen, nicht mehr durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Der BGH hob die Entscheidung auf, da auf die links in die Beiträge und in die in ihnen enthaltenen Stellungnahmen als Belege und ergänzende Angaben eingebettet waren und schon aus diesem Grund nicht nur vom Gewährleistungsgehalt der Pressefreiheit, sondern auch von der Meinungsfreiheit erfasst sind.
(Geschmacksmusterrecht) Bundesgerichtshof vom 7.4.2011 zum Zitat im Geschmacksmusterrecht (I ZR 56/09) PM
Der u. a. für das Geschmacksmusterrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abbildung eines Geschmacksmusters nicht „zum Zwecke des Zitats“ nach § 40 Nr. 3 GeschmMG zulässig ist, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient.
