Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir berate und vertrete in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Urheberrecht
Wir beraten Urheber, schützen deren Rechte
und helfen bei Abmahnungen
Medienrecht
Wir verteidigen Sie gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen
in den klassischen Medien und dem Internet und schützen
Ihre Reputation
Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl
strafrechtlicher Angelegenheiten.
Musikrecht
Wir gestalten Verträge, verhandeln mit Verwertern und beraten zu
allen Fragen des Musikrechts – von GEMA bis KSK
MARKENRECHT
Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen
zu allen Fragen des Markenrechts
IT-Recht
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an
Leistungen im IT-Recht
Designrecht
Wir prüfen Designs, helfen bei Anmeldungen
und verteidigen diese gegen Plagiate.
Wettbewerbsrecht
Wir vertreten Sie als Empfänger von Abmahnungen und gehen für Sie
auch gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten vor
Datenschutzrecht
Wir sind für Sie da in allen Fragen des Datenschutzrechts –
von DSGVO-Beratung bis Datenschutzaudit
Aktuelle Beiträge
(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 5.5.2011: Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen (91 O 35/11) PM
Die Werbung für die Umwelteigenschaften von Atomkraftwerken mit Fotos von Windkraftanlagen stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts dar. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Mai 2011 entschieden und eine am 7. Dezember 2010 erlassene einstweilige Verfügung im Wesentlichen bestätigt, mit der einem Verein und anderen Personen untersagt worden ist, eine Werbeanzeige mit einem entsprechenden Bild zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.
(Gewerberecht/Gaststättenrecht) BGH vom 13.7.2011: Rauchverbot führt nicht zu Mangel des Pachtgegenstands (XII ZR 189/09)
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen des Pächters einer Gaststätte gegen den Verpächter wegen Umsatzeinbußen nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz getroffen.
Die Klägerin (Pächterin) verlangt von der Beklagten (Verpächterin) Schadensersatz wegen eines behaupteten Umsatzrückgangs als Folge des durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführten Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten.
BPatG vom 2.3.2011: zur Unterscheidungskraft von Buchstaben-Bild-Marken: M (26 W (pat) 504/10
Das Bundespatentgericht hatte aktuell zu entscheiden, ob zwischen weit Buchstaben-Bild-Marken,
in deren Mittelpunkt der Buchstaben M stand, Verwechslungsgefahr besteht. Die zeitlich ältere
Marke war durch ein einfache schwarzes M gekennzeichnet, die jüngere Marke war ein weisses M in
anderer Schriftorm in einem roten Quadrat mit abgerundeten Ecken.
Das Bundespatengericht sah die beiderseitigen Marken in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck derart
als derart unterschiedlich, dass die Gefahr unmittelbarer Verwechslungen in jeder Richtung
als ausgeschlossen erscheine. Bei einer Wortbildmarke orientiere sich der Verkehr nicht ausschließlich
an dem Wort. Daher sei es nicht zulässig, einen isolierten schriftbildlichen Vergleich der Wortbestandteile zu
unternehmen. Die hierzu entwickelte Rechtsprechung gelte auch für Buchstaben-Bild-Marken.
BVerfG vom 1. Juni 2011: BVerfG stärkt Werberecht der Ärzte (1 BvR 233/10 und 234/10)
Nach einer aktuellen Entscheidung des BVerfG sind alle Tätigkeiten, die mit der beruflichen Betätigung eines Zahnarzt zusammenhängen und dieser dienen vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst. Dazu gehöre auch die Werbung für eine zusätzliche...
(Kunstfreiheit) LAG Hamm am 15.7.2011: „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“ – ein Roman als Kündigungsgrund ? (PM)
Vor der 13. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Dr. Müller) wird am 15.07.2011 ein Kündigungsrechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Der 51 Jahre alte Kläger ist seit 1998 bei der beklagten Arbeitgeberin als Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb/Verkauf tätig. Er ist Mitglied des Betriebsrats. Die Arbeitgeberin stellt Küchenmöbel her und beschäftigt über 300 Arbeitnehmer.
(Presserecht) OVG Berlin-B vom 22.6.2011: Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 war rechtswidrig (OVG 10 B 1.11) PM
Das Oberverwaltungsgericht hat auf die Klage einer Studentin, die neben dem Studium als freie Fotojournalistin tätig war, festgestellt, dass die Verweigerung ihrer Akkreditierung zum G-8-Gipfel rechtswidrig war.
EuGH vom 12.07.2011 zur Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts (L’Oreal ./. Ebay C-324/09) PM
Der Gerichtshof präzisiert die Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts
Die nationalen Gerichte müssen diesen Gesellschaften aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf die Beendigung der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, sondern auch auf die Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen gerichtet sind
AG Hamburg vom 27.6.2011: Streitwert für Album (File-Sharing) 50.000,00 EUR (36A C 172/10)
Eine interessante Entscheidung des AG Hamburg, die der Kollege Dr. Wachs aktuell veröffentlicht hat.
Das AG Hamburg verurteilte in einem File-Sharing Verfahren einen Anschlussinhaber auf Zahlung von 1.379,80 EUR Anwaltskosten sowie 2.250,00 Schadenersatz. In dem Fall hatte der Beklagte zugestanden ein Album herunter geladen zu haben. Weiterhin gab er zu, Azareus verwendet zu haben.
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben (PM)
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten, einen seit 1988 im Fach Unfallchirurgie habilitierten Arzt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und auf ein vierjähriges Berufsverbot erkannt. Ein Jahr der verhängten Strafe hat es zur Kompensation einer angenommenen Verfahrensverzögerung für vollstreckt erklärt.
OLG Hamburg vom 4.7.2011: Auflage beim begleitetem Umgang mit Kindern Deutsch zu sprechen (1 U 34/10) PM
Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung eines Kindesvaters wegen Zahlung von 15.000 EUR wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zurück.
04.07.2011, 07:49 Uhr
Wird einem die deutsche Sprache beherrschenden Kindesvater aufgegeben, bei durch das Jugendamt begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kindern nicht Polnisch, sondern nur Deutsch zu sprechen, liegt hierin nicht in jedem Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt. Dies hat heute das Hanseatische Oberlandesgericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens
VG Mainz vom 17.6.2011:Eilantrag gegen „Bingen Open Air“ ohne Erfolg 3 L 690/11.MZ (PM)
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat den Eilantrag einer Frau aus Bingen (Antragstellerin) abgelehnt, die sich gegen die immissionsschutzrechtliche und gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt Bingen für die Veranstaltung „Bingen Open Air“ gewandt hat.
(Kartellrecht) BGH vom 28.6.2011: Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz (KZR 75/10) PM
Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen können nicht nur unmittelbare Kunden der Kartellteilnehmer verlangen, sondern auch ihnen in der Absatzkette folgende Abnehmer. Der Kartellant kann aber gegen den Anspruch einwenden, der Anspruchsteller habe die kartellbedingte Preiserhöhung an seine eigenen Kunden weitergegeben. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden.









