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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BPatG vom 13.12.2011: Bezeichnungen von Aktienindizes sind nicht per se beschreibend und grds als Marke eintragbar: SX5E (33 W (pat) 502/10)

Für den Praktiker im Markenrecht, so dass BPatG, mag es befremdlich sein, dass ein Wertpapierindex wie der DAX, Dow Jones, Nikkei usw. eine Unternehmensleistung bzw. ein Produkt, m. a. W. eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des Markenrechts darstellen kann, für die eine Marke eintragbar ist. Indexkennzeichnungen seien auch Produktkennzeichnungen, für die markenrechtlicher Schutz möglich ist. Für sie danach gelten die gleichen Grundsätze wie für andere Marken auch.

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Abmahnung Rasch für EMI Music: „Air – Le Voyage Dans la Lune“

Zurzeit mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab. Hintergrund sind behauptete Urheber-rechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 03. Februar 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum
„Le Voyage Dans la Lune“ der französischen Band Air.

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BVerfG vom 24. Januar 2012: § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG berechtigt nicht zu einer Zuordnung von dynamischen IP-Adressen – Übergangszeit bis 30.6.2013 (BvR 1299/05)

Aktuell hatte sich das BVerfG mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der §§ 111 bis 113 TKG zu befassen. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, jedoch einer verfassungskonformen Auslegung bedürfen. So berechtige § 113 Abs 1 S.1 TKG nicht zur Zuordnung dynamischer IP-Adressen.

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(Presserecht) EGMR vom 7.2.2012 : Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch Untersagung der Berichterstattung über Festnahme eines Schauspielers auf dem Oktoberfest (Beschwerde Nr.39954/08).

Der EGMR hatte aktuell über die Zulässigkeit der Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens entschieden. Im ersten Fall ging es um die Berichterstattung über ein Drogendelikt eines bekannten Schauspielers, im zweiten um Urlaubsfotos der von Hannovers

Im Fall des Schauspielers erkannte der EGMR eine Verletzung des Rechts aus Art.10 EMRK (Freie Meinungsäußerung), da die Bildzeitung berechtigt gewesen sei, Informationen zur Festnahme des Schauspieles zu veröffentlichen. Der Artikel habe weder Informationen über das Privatleben enthalten, noch sei der Artikel herabwürdigend gewesen.

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(Wettbewerbsrecht) OLG Hamm vom 10.1.2012: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay Verkauf (I-4 U 145/11) PM

Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.01.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.

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BPatG vom 7.12.2011: Eignung von „Gastrorelax“ zur Merkmalsbeschreibung = Eintragungshindernis (28 W (pat) 74/10)

Von § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG werden alle Angaben erfasst, die sich zur Beschreibung wesentlicher Merkmale der mit einer Marke beanspruchten Waren im Verkehr eignen. Dabei sind die Zeichenbestandteile im Zusammenhang mit denbeanspruchten Waren/Dienstleistungen zu sehen. Die Beschwerdeführerin wollte das Zeichen u.a. für Nahrungsergänzungsmittel schützen lassen, so dass der Einwand „Gastro“ könne sich hier auch auf Gastronomie beziehen, nicht durchgriff.

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(Geschmacksmusterrecht / Nachahmungsschutz) OLG Düsseldorf vom 31.1.2012: Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle

In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden, dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland vertreiben darf.

Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Budesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre – nicht glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.

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