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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

LG Berlin vom 33 O 434/11 – deprivatisiert oder depraviert ? Bushido und Tv Container Bewohnerin im Clinch(33 O 434/11))

Beim ersten Lesen einer aktuellen Pressemitteilung las ich, dass sich die Klägerin in eine dapravierte Situation begeben hätte und daher auch nur einen Anspruch auf eine geringere Entschädigung habe, als gefordert. Es hieß natürlich deprivatisiert.

Wer sich also in den Container begibt, gibt einen Teil seiner Persönlichkeitsrechte auf – oder anders, er willigt ein, dass mit ihm anders umgegangen wird, als mit „normale “ Personen, die nicht im Scheinwerfer der Öffentlichkeit stehen wollen. Diese Einwilligung hat jedoch seine Grenzen – niemand ist Freiwild – daher muss Bushido 8.000,00 EUR zahlen.

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BGH vom 23.2.2012 § 32 Abs.1 Nr.3 UrhG (angemessene Vergütung) findet entsprechende Anwendung auf Urhebergesellschaften (I ZR 6/11-Kommunikationsdesigner)

§ 32 Abs.1 S.3 UrhG enthält eine planwidrige Lücke, da nach dem Wortlaut des Gesetzes Urheber nur Ansprüche gegen den Vertragspartner geltend machen können. Haben sich die Urbeber zu einer Urhebergesellschaft zusammen geschlossen und ist diese Vertragspartner, können Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Nunmehr wendet der BGH § 32 Abs.1 S3 UrhG entsprechend an und „schließt“ diese Lücke.

Fragen zum Urheberrecht ? Rufen Sie uns an.

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AG München vom 6.3.2012: Kein Eingriff in die Privatsphäre durch Übergeben von Schriftstücken an Wohnungstür (473 C 31187/11) PM

In einem Mietrechtsprozess vor dem AG München erhob die säumige Mieterin Widerklage und verlangte 15.000,00 EUR wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie vertrat die Ansicht, durch die Übergabe von Schriftstücken an der Haustür und damit verbundenem Klingeln in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Das Amtsgericht sah dies nicht so und wertete den Eingriff als allenfalls unerheblich.

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KG vom 20.7.2012 Kostentragungspflicht des erfolgreichen Berufungsklägers bei neuem Vortrag in der Berufungsinstanz (hier Produktnachahmung) (5 U 90/11)

Eine lehrreiche Entscheidung des Kammergerichts aus dem Gebiet der Produktnachahmung. Obwohl der (Berufungs-)Kläger obsiegte, hatte er die Kosten der zweiten Instanz zu tragen. Das neue Vorbringen in der Berufungsinstanz war zwar nicht verspätet, weil unstreitig, führte aber erst in der zweiten Instanz zum Erfolg – daher hatte er die Kosten der zweiten, der Beklagte die der ersten Instanz zu tragen.

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BGH vom 18.1.2012 zur fachlichen Empfehlung i.S. von § 11 Nr.1 S.1 Nr.2 HWG (I ZR 83/11 – Euminz)

Werbung ausserhalb der Fachkreise zu plazieren, ohne abgemahnt zu werden, ist nicht einfach. In einem aktuellen Fall hatte der Hersteller eines Schmerzmittels in einer Anzeige damit geworben, dass „die moderne Medizin immer öfter auf das pflanzliche Arzneimitel Euminz“ setze (Die Anzeige findet sich in Urteil – bitte unten auf den Link klicken).

Ein solche Werbung verstosse allerdings, so der BGH, gegen das in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG enthaltene Verbot, außerhalb der
Fachkreise damit zu werben, dass ein Arzneimittel ärztlicherseits fachlich empfohlen sei. Danach seien mit der modernen Medizin aucj Ärzte gemeint und , der Arzt ,,setze“ nach all gemeinem Sprachverständnis nur dann ,,auf“ ein bestimmtes Medikament, wenn er es bei der Behandlung auch einsetze.

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Abmahnung der Firma Reemtsma wegen Verletzung des Kennzeichens „Davidoff“ durch das Liquid „D’Doff“

Die Firma Reemtsma mahnt auch aktuell Gewerbetreibende wegen der Verletzung ihrer Markenrechte ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der behauptet wird, die Bezeichnung „D’Doff“ für Liquids verletze Rechte an der Marke „Davidoff“.

Dies liegt, anders als bei anderen Fällen, hier jedoch nicht „auf der Hand“. Anders als von der Kanzlei Luther behauptet, sind die Bezeichnungen nicht hochgradig ähnlich. Ein Schutz für Nikotinersatzstoffe ist nicht feststellbar, so dass nur eine Produktähnlichkeit vorliegt.

Auf wenn Kennzeichen und Waren nicht identisch sind, könnte eine jedoch Verletzungshandlung durch die erhöhte Kennzeichnungskraft des Kennzeichens „Davidoff“ vorliegen.

Wegen des hohen Streitwerts (200.000,00 EUR) und des Umstandes, dass die Liquids aus China importiert werden, so dass man sich an den Hersteller werden kann, sollten man erwägen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sich wegen der Frage der Berechtigung weiter gehender Ansprüche mit der Gegenseite auseinandersetzen.

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(Geschmacksmusterrecht) OLG Düsseldorf: „Galaxy Tab 7.7“ verboten – „Galaxy Tab 10.1 N“ erlaubt (PM)

In zwei Eilverfahren der Firma Apple Inc., Cupertino, Kalifornien/USA, zum einen gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, um das „Galaxy Tab 10.1 N“ und zum anderen gegen die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, um das „Galaxy Tab 7.7“ hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute den Vertrieb des „Galaxy Tab 7.7“ in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, den Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1. N“ aber erlaubt.

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