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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 15.11.2012: Keine generelle Haftung der Eltern für ihre Kinder bei Downloads (I ZR 74/12 – Morpheus) PM

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

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OLG Hamburg vom 15. Februar 2012 zu vorbeugenden Unterlassungserklärungen (Az. 3 W 92/11)

Grundsätzlich bietet sich in sog. File-Sharing Fällen an, vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Diese sollten jedoch gegenüber der Rechteinhaberin abgegeben werden. Gibt ein Anwalt für einen Mandanten gegenüber einem Kollegen, der nicht mit dem Fall mandatiert ist, eine solche Erklärung ab, kann dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs.1 S.1 UWG darstellen sowie einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Hierzu eine aktuelle Entscheidung des OLG HH.

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BGH vom 16.8.2012: Vorlagebeschluss (I ZR 74/10-Gartenpavillon)

Hintergrund der Vorlage ist eine Auseinandersetzung zwischen zwei Herstellern von Gartenmöbeln. Die Kläger ist der Ansicht, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster seit 2004 beanspruchen zu können, da der Entwurf des streitgegenständlichen Pavillons in einem Händlerprospekt abgedruckt war. Die Gegenseite wendet ein, ihr Modell sei ohne Kenntnis des Klägermodells entwickelte worden und der Klägerin seit 2005 bekannt. Sie wendet Verjährung und Verwirkung ein.

Insbesondere stellte sich die Frage, ob Händler zu den Fachkreisen im Sinne von Art.11 Abs.2 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung gehören.

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BPatG vom 12.9.2012: fehlenden Unterscheidungskraft von Cloud Factory (29 W (pat) 38/12)

Cloud Factory fehlt die Unterscheidungskraft für Waren/Dienstleistungen im Zusammenhang mit Computern. Die Nähe zu Cloud Computing ist evident. Der Begriff „Cloud“ existiert laut Wikipedia bereits seit Anfang der 90er Jahre.

„The origin of the term cloud computing is obscure, but it appears to derive from the practice of using drawings of stylized clouds to denote networks in diagrams of computing and communications systems. The word cloud is used as a metaphor for the Internet, based on the standardized use of a cloud-like shape to denote a network on telephony schematics and later to depict the Internet in computer network diagrams as an abstraction of the underlying infrastructure it represents. The cloud symbol was used to represent the Internet as early as 1994“ (http://en.wikipedia.org/wiki/Cloud_computing)

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(Sportrecht) OLG Karlsruhe vom 27.09.2012: Berufssportler haftet einem anderen Berufssportler für Personenschäden bei einem Spiel nur bei Vorsatz (4 U 256/12 -PM

Immer wieder gehen Sportler hart in den Gegner, so zuletzt gegen Schalkes Julian Draxler – die Folge: ein Radiusbruch.

Stets stellt sich dann die Frage, ob der foulende Spieler für die Folgen haftet. Hierzu entschied aktuell das OLG Karlsruhe , dass eine Haftung für die Folgen des Fouls nur dann eintrete, wenn der foulende Spieler die Verletzung billigend in Kauf nimmt. Dies wird in den meisten Fällen gerade nicht der Fall sein. Auch nicht im Fall des Julian Draxler.

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Abmahnung durch die Kanzlei Raschfür Universal Music: „Unheilig – Lichter der Stadt“

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 16. März 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum

„Lichter der Stadt“ der Aachener -Band Unheilig.

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BGH vom 13.9.2012: „Biomineralwasser“ nicht irreführend (I ZR 230/11)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hält die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht für irreführend.

Der Beklagte bietet ein natürliches Mineralwasser an. Dieses Wasser bezeichnet und bewirbt er als „Biomineralwasser“. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält dies für irreführend. Sie meint, der Verkehr verbinde mit „Biomineralwasser“ Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien.

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