Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
KG vom 31.Mai 2013 zur fehlenden Irreführung durch Verwendung des TM (Unregistered Trademark) Symbols (5 W 114/13)
Die Verwendung des Symbols TM (unregistered Trademark) führt nicht zu einer Irreführung, zumindest wenn der Benutzer die Marke angemeldet hat. Dies entschied jüngst das Kammergericht Berlin. Leitsätze des Unterzeichners 1. Der deutschsprachige Verkehr, soweit...
(Zivilprozess) AG München vom 6.6.13 zur Zulässigkeit einer privaten Videoaufnahme im Zivilprozess ( AZ 343 C 4445/13)
Das AG München hatte zu einer interessanten beweisrechtlichen Frage zu urteilen, die auch für einen aktuellen Prozess unserer Kanzlei von Interesse ist. Ist ein privates Video ein Beweismittel, welches das Gericht verwerten darf ? Ja, sagt das Amtsgericht München,...
BPatG vom 2.Juli 2013: Hotel-Profi auch für Software nicht eintragungsfähig (25 W (pat) 509/12)
Eine naheliegende Entscheidung des BPatG - der Anmelder beantragte die Anmeldung der Marke "Hotel-Profi" u.a. für Software und Softwareschulungen. Das DMPA und das BPatG stellten richtigerweise fest, dass es sich um eine beschreibende Angabe handele und diese nicht...
OLG Köln vom 15.1.2013 zur Aufklärungspflicht und Darlegungslast des Rechteinhabers (Filesharing) (6 W 12/13)
OLG Köln · Beschluss vom 15. Januar 2013 · Az. 6 W 12/13 1. Leitsätze des Verfassers 1. Der Anschlussinhaber muss ein minderjähriges Kind zumindest eindringlich und unmissverständlich über die Rechtswidrigkeit der Nutzung von Filesharing-Programmen belehren und...
BGH vom 14.5.2013 zum Schadenersatzanspruch des GmbH-Gesellschafters i.F. eines Reflexschadens(II ZR 176/10)
Auch bei Auflösung der GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein Gesellschafter wegen einer Minderung des Wertes seines Anteils durch schädigende Handlung nur die Leistung an die Gesellschaft, aber nicht direkt an sich verlangen. Der Grundsatz der...
EuGH vom 27.6.2013: Vervielfältigungsabgabe auf Drucker oder Computer zulässig (VG Wort / Kyocera u.a. C-457/11 bis..)
Der EuGH hatte aktuell darüber zu entscheiden, ob Geräteabgaben für Vervielfältigungen auch für Drucker oder PCs zu zahlen sind. Der BGH hatte dem Gericht die Frage vorgelegt, ob sich hierbei um „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder...
LG Stuttgart vom 29.5.2013 zur Verantwortlichkeit des Advertisers im Affiliate-Marketing-Netzwerk für Spam-Emails des Publishers (13 S 200/12)
Eine unzulässigen Zusendung von Werbeemails stellt auch gegenüber einem gewerblichen Empfänger eine zu unterlassende Störung im Sinne des § 1004 BGB dar. Das Landgericht Stuttgart hatte aktuell die Frage zu klären, ob ein sog. "Advertiser" für die Spam-Mails des...
BPatG vom 16.4.2013: IR Marke „Hahnenkamm-Rennen“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft (27 W (pat) 84/11)
Die Marke ,,HAHNENKAMM-RENNEN", die in Österreich eingetragen wurde, bezeichne nach Ansicht des BPatG ein bedeutendes und bekanntes Sportereignis, so dass die international registrierte Marke nur als Hinweis auf dieses Ereignis verstanden werden könne, nicht jedoch...
(Internetrecht/Online-Handel) LG Nürnberg-Fürth vom 17.5.2013: Entscheidung über Ausschluß von Waren der rechtsextremen Szene bei Ebay ist dem Eilverfahren nicht zugänglich (4 HK 1975/13)
Auch wenn alles schreibt, dass Ebay Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen darf, ist dies nicht ganz so. Das Gericht hat ein Eilverfahren als für die Klärung der Rechtsfragen nicht zulässig erachtet, weil es eine Vorwegnahme der Hauptssache...
OLG Düsseldorf vom 21.5.2013: Neues vom Wendler (I -20 U 67/12)
Letzes Jahr berichteten wir über eine Entscheidung des LG Düsseldorf zu den Wendlers:LG Düsseldorf vom 14.3.2012: die Welt muss mit zwei (Schlager-)Wendlers leben (2a O 317/11.
Das OLG Düsseldorf brachte die Rechtssache zum vorläufigen Abschluss. Salomonisch verpflichtete es beide Wendler zum Tragen eines Vorsatzes zum Namen. Die Marke „Der Wendler“ ist zu löschen
BGH vom 22.11.2012: Rüffel für „abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse“ des Bundespatentgerichts (I ZB 72/11 – Kaleido)
Der Anmelder ist beim DPMA und auch bei BPatG manchmal mit irrwitzigen Ideen konfrontiert, wenn es um Ablehnung von Markeneintragungen geht. So wurden jüngst bei der Anmeldung einer Marke für "Software" Bedenken angemeldet, weill die Marke der Name einer Frucht sei,...
BGH vom 25.10.2012 zur Mindestvergütung des Urhebers und den Folgen einer fehlerhaften Auskunft der GEMA (pas membre) (I ZR 162/11 – Covermount)
Nicht nur, wer die aktuellen Diskussionen über die Tarife der GEMA verfolgt, weiß, dass ein lebhaftes Interesse an GEMA-freier Musik besteht. Um dies zu klären, kann bei der GEMA der Status angefragt werden. Sofern dieser PM (pas membre) ist, ist keine Vergütung an die GEMA zu zahlen.
Wer haftet jedoch, wenn die GEMA hierzu fehlerhafte Angaben macht, der Komponist doch Mitglied ist ? Zumindest nicht die GEMA -dieser verbleibt der Anspruch auf angessene Vergütung des Urhebers, der als Mindestvergütung auch dann eingreift, wenn mit dem Werken keine oder nur geringe Gewinne bzw. Umsätze erzielt werden (hier im Falle einer kostenlosen Beigabe eines Films zu einer Zeitung).
Sicherlich vertretbar ist ein Schadenersatzanspruch gegen die GEMA wegen der falschen Auskunft – hierzu hätte allerdings vortragen werden müssen, der Vertrag wäre nicht oder zu anderen Bedingungen geschlossen werden – was nicht geschehen ist.
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