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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

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Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

Garantieversprechen ohne Hinweis auf Verbraucherrechte (§477 BGB) stellt Wettbewerbsverstoss dar (OLG Frankfurt am Main, 6 W 54/08)

Eine Werbeaussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ verstößt gegen § 477 I BGB, wenn sie nicht einen Hinweis auf bestehende Verbraucherrechte (gesetzliche Gewährleistungsansprüche) enthält sowie, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. § 477 BGB eine Marktverhaltensregel gemäß § 4 Nr. 11 UWG. Der Verstoß stellt auch keine bloße Bagatelle im Sinne von § 3 UWG dar.

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Rechtsanwalt von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilt

Das Landgericht Berlin (Az.: 571-165/07) hat den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Damit wurde ein Urteil aus des AG Tiergarten(Az.: 276 Ds 6608/06) bestätigt.

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Nicht immer Begehungsgefahr bei unzulässiger Klausel bei Ebay

An einer Begehungsgefahr kann es bei der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel für eBay-Auktionsangebote fehlen, wenn die unzulässige Klausel von vornherein ohne Relevanz für das angebotene Warensortiment des Verwenders ist (Klausel bezog sich auf Gebrauchtware, Verkauf dagegen von Neuware).

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Schwarzhandel mit Bundesligakarten BGH  Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 74/06 – bundesligakarten.de

Schwarzhandel mit Bundesligakarten BGH Urteil vom 11. September 2008 – I ZR 74/06 – bundesligakarten.de

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der HSV den Beklagten den Handel mit den Eintrittskarten nur teilweise untersagen lassen kann. Er muss es nicht hinnehmen, dass die Beklagten von seiner Vertriebsorganisation Karten zum Zwecke des Weiterverkaufs beziehen. Er kann den Beklagten aber nicht den Handel mit Eintrittskarten verbieten, die sie von Privatpersonen erworben haben.

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Kammergericht zur Mißbräuchlichkeit von Abmahnungen (Az. 5 W 34/08)

Kammergericht zur Mißbräuchlichkeit von Abmahnungen (Az. 5 W 34/08)

Abmahnungen können unter bestimmten Voraussetzungen mißbräuchlich sein. Dies hat das Kammergericht in Berlin in einer Entscheidung vom 8. Juli 2008 ausgeführt. Anhaltspunkte hierfür kann eine Vielzahl von Abmahnungen sein, die Freistellung des Auftraggebers vom Kostenrisiko oder das Vorliegen eines Prozessfinanzierers. Im Falle des Rechtsmißbrauchs kann der Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt werden.

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