030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

KONTAKTTEAM

Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht in jedem Fall aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einräumen muss.

mehr lesen

Constantin geht massiv gegen Filesharer vor

Der größte deutsche Filmproduzent hat wenige Wochen nach dem Urteil gegen Pirate Bay begonnen, in großem Stil Abmahnung zu versenden. Die Abmahnungen betreffen zurzeit noch Uploader die Filme aus dem Repertoire von Constantin zum download anbieten.

mehr lesen

Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Unternehmen

Der folgende Artikel soll eine Hilfestellung für den Fall geben, dass Ihr Unternehmen durchsucht wird. 1. Zunächst müssen Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer eines Unternehmens immer davon ausgehen, dass eine Durchsuchung von Geschäftsräumen keine Sache ist, die...

mehr lesen

Berechtigungsanfrage

Sofern der Schutzrechtsinhaber nicht ausreichend Information über die Rechtsverletzung hat oder er sich nicht sicher über eigene Rechte ist, sollte statt einer Abmahnung eine Berechtigungsanfrage erfolgen.

mehr lesen

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Umständen der Inhaber eines Ebay-Accounts verantwortlich ist, für Rechtsverletzungen Dritter. Diese Entscheidung kann auch für die Entscheidungen im Rahmen der Störerhaftung für andere Fallgruppen Bedeutung haben, so z.B. die Haftung für Urheberrechtsverletzungen unter Verwendung von W-LAN.

mehr lesen

Europaweite Abschöpfung illegaler Gewinne

  Das Bundeskabinett hat am 21. Januar 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Zusammenarbeit mit anderen EU Mitgliedstaaten bei der Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen verbessert wird.  Nach einem nunmehr ungesetzten Rahmenbeschluss der EU müssen...

mehr lesen

Plagiat:Nachstellen eines Fotos als unfreie Bearbeitung i.S. des § 23 UrhG („TV-Man“)

Das Landgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer nachgestellen Fotografie für eine Werbekampagne um eine unfreie Bearbeitung der Vorlage „TV-Man“ oder eine freie Benutzung handelte. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass bei dem hier zu entscheidedenden Nachstellen einer bereits vorhandenen Fotografie die in der Vorlage verkörperte schöpferische Leistung übernommen wurde und es sich daher um eine Vervielfältigung handele, die gemäß § 23 UrhG der Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten Werkes bedurfte.

mehr lesen