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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

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Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

Landgericht Köln: Weißbierglas als Werk der Funktionsästhetik genügt nicht hohen Anforderungen des Urheberrechts

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 1. Juli 2009 zu entscheiden gehabt, ob ein Weißbierglas, das als Stilelement einen Fußball verwendet, eine für die Anwendung des Urheberrechtsschutzes ausreichende Schöpfungshöhe inne hat. Hintergrund war, das das ursprüngliche eingetragene Geschmacksmuster erloschen war und der geistige Schöpfer des Glases für sich Urheberschutz reklamierte. Dies erfolglos, da das Gericht dem Weißbierglas als Werk der Funktionsästhetik die notwendige Schöpfungshöhe absprach.

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OLG München: Zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Das OLG München hat bestätigt, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Ort der Verletzungshandlung nicht der Ort ist, an dem die Lizenz einzuholen ist, sondern der Ort, an dem das Angebot nicht nur bestimmungsgemäß abrufbar ist. Zudem sei gut vertretbar, dass sich sich der Verstoss dort auch bestimmungsmäßig auszuwirken habe. Das Oberlandesgericht lässt erkennen, dass es Tendenzen, die eine Ortsbezug zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit fordern, nicht ablehnend gegenüber steht.

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Niederlage für Ed Hardy in Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 2323/08) hat sich in einer Entscheidung gegen den sog. „Fliegenden Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsstreitigkeiten ausgesprochen und eine Klage der Rechtsanwälte Winterstein für Ed Hardy als rechtsmißbräuchlich abgewiesen. (Urteil vom 13. Februar 2009, Az.: 32 C 2323/08).

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Schmiergeldaffäre bei der MAN AG

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München besteht der Verdacht, dass bei der MAN Nutzfahrzeuge AG ein System zur Förderung des Absatzes von Lkw und Bussen im Bundesgebiet existierte.

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