Zuschüsse für die Anmeldung von Marken und anderen Schutzrechten 2025 KMU Förderung
KMU: Förderung nutzen, Schutzrechte stärken – Ihr Weg zum SME-Fund-Voucher 2025
Das Förderprogramm „Ideas Powered for Business – SME-Fund“ der EU-Kommission und des EUIPO geht in die vierte Runde
Seit dem 3. Februar 2025 haben wieder alle in der EU ansässigen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) die Möglichkeit, Zuschüsse für Marken-, Design- und Patentrechte zu beantragen.
Die Einreichungsfrist endet am 5. Dezember 2025, es gilt jedoch „first come, first served“, schnell sein lohnt sich also.
Nur rund neun Prozent aller europäischen KMU besitzen eingetragene gewerbliche Schutzrechte, dabei erwirtschaften schutzrechtsaktive Betriebe durchschnittlich 44 Prozent mehr Umsatz pro Mitarbeiter als vergleichbare Firmen ohne solche Rechte. Der Fonds soll diese Lücke schließen und damit Wachstum, Innovation und letztlich die Krisenresilienz der europäischen Wirtschaft stärken, ein zentrales Ziel des „Intellectual Property Action Plan“, unter dem der KMU-Fund läuft.
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nach der EU-Definition als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, also weniger als 250 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder deren Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro beträgt. Die Förderung steht darüber hinaus ausdrücklich auch ukrainischen KMU offen.
Förderumfang 2025
Der SME-Fund stellt je nach Bedürfnissen vier mögliche Förderoptionen bereit, die jeweils mit einem eigenen Voucher in Anspruch genommen werden können.
Voucher 1 finanziert eine Schutzrechtsanalyse und übernimmt 90 Prozent der Kosten von bis zu 1.350 Euro. Voucher 2 gewährt bis zu 700 EUR Zuschuss für Marken- und Designanmeldungen. Erstattet werden 75 % der Amtsgebühren bei nationalen Anmeldungen oder Unionsanmeldungen sowie 50 % der Grund- und Benennungsgebühren bei internationalen Registrierungen über das Madrider Markensystem bzw. das Haager Designsystem. Für Patente sieht Voucher 3 eine Erstattung von 75 Prozent der Recherche- und Anmeldegebühren von bis zu 1.000 Euro vor. Erstmals werden hier sogar zusätzlich 50 Prozent der Patentanwaltskosten für das Ausarbeiten einer europäischen Patentanmeldung von bis zu 1.500 Euro ersetzt. Voucher 4 unterstützt den gemeinschaftlichen Sortenschutz mit 75 Prozent der Gebühren bis höchstens 1.500 Euro.
Bewerbung in der Praxis
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das SME-Fund-Portal des EUIPO. Zunächst wird ein Nutzerkonto eingerichtet, anschließend der Bereich „My SME“ mit den Unternehmensdaten ausgefüllt und die geforderten Nachweise, etwa Handelsregister- oder Umsatzsteuerbescheinigung, aktuelle Bankbestätigung sowie, sofern ein Berater eingeschaltet ist, eine unterschriebene „Declaration of Honour“, hochgeladen. Danach wird der gewünschte Gutschein ausgewählt, den Förderbedingungen wird zugestimmt und der Antrag elektronisch übermittelt.
Rund zwei Wochen später stellt das EUIPO den Grant-Bescheid aus, womit der Zuschussrahmen verbindlich bestätigt wird. Die betreffende Marke, das Design oder das Patent wird angemeldet, die amtlichen Gebühren werden zunächst vollständig entrichtet. Danach werden Rechnung und Zahlungsbeleg im Portal hochgeladen, wodurch der Gutschein aktiviert wird. Für diesen Schritt steht ein Monat zur Verfügung. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung läuft eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer sämtliche geförderten Vorgänge abzuschließen und der Erstattungsantrag einzureichen sind. Für die Voucher 2, 3 und 4 kann die Aktivierungsfrist einmalig um einen zusätzlichen Monat verlängert werden.
Nach Prüfung überweist das EUIPO den entsprechenden Prozentsatz, beispielsweise 75 Prozent der Markengebühr bis maximal 700 Euro, spätestens innerhalb von 30 Tagen direkt auf das Firmenkonto.
Jetzt handeln!
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Budgets schnell ausgeschöpft sind. Auch dieses Jahr waren die Patent- und Sortenschutz-Vouchers Bereits wenige Tage nach Programmstart vergriffen. Das EUIPO hat jedoch bestätigt, ab dem 2. Juni 2025 wieder neue Voucher freizugeben. Wer diese Zuschüsse nutzen will, sollte sich den Termin zwingend vormerken. Auch der Marken-bzw. Design-Voucher bietet trotz der Deckelung auf 700 Euro eine signifikante Entlastung. Die Grundgebühr für eine Unionsmarke liegt bei 850 Euro, der Zuschuss reduziert diesen Betrag um 75 Prozent auf 212,50 Euro.
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