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Die Facebook Nutzer Michael Hurley und Matthew Campbell haben eine Sammelklage (class action), die nach US amerikanischen Recht zulässig ist, gegen Facebook beim UNITED STATES DISTRICT COURT  NORTHERN DISTRICT OF CALIFORNIA  eingereicht.

(Link zur Klage Campbell v. Facebook)

Die class action erfolgt im Interesse aller betroffenen Nutzer von Facebook in den USA. Hintergrund das Abfangen und Auswerten privater Messages der Nutzer.

In der Einleitung der Klage heißt es, dass Facebook seit Jahren systematisch die Privatsphäre der Nutzer verletzt habe, in dem Facebook die persönlichen privaten Messages der Nutzer ohne deren Einwilligung gelesen habe („has systematically violated consumers’ privacy by reading its users’ personal, private Facebook messages without their consent“).

Wenn der Nutzer eine private Nachricht schreibt, die einen Link zu einer anderen Seite beinhaltet, so die Klage, fange Facebook die Nachricht ab, folge dem Link und suche nach Informationen, um ein Profil über die Netzaktivitäten des Absenders zu erstellen. Die so erhobenen Daten gäbe Facebook an Dritter weiter:  Unternehmen, Werbeagenturen etc.. Da die Nutzer glaubten, die Nachrichten werden nicht überwacht, gäben sie mehr von sich preis. Facebook habe sich daher in die Lage versetzt, an Informationen zu kommen, die anderen nicht zugänglich seien. 

Facebook verstoße daher gegen den Electronic Communications Privacy Act, California’s Invasion of Privacy Act, Cal. Penal Code§§ 630 et seq. (“CIPA”) und gegen das kalifornische Wettbewerbsrecht ( California Unfair Competition Law (“UCL”).

Sollte Facebook unterliegen, drohen eine Strafe in Milliardenhöhe.

 

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