<
030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de
OLG München verlangt Angabe des Täters

OLG München verlangt Angabe des Täters

Filesharing – Pflichten des Anschlussinhabers zur Nennung des Täters. Wie  der Internetseite der Kollegen Rasch und einer Pressemeldung des OLG München zu entnehmen ist, erhöht das OLG die Anforderungen an die Darlegungslast des Anschlussinhabers. Leitsatz des...
LG Düsseldorf – Kein Spaß mit Kondomen (14c O 124/15)

LG Düsseldorf – Kein Spaß mit Kondomen (14c O 124/15)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. November 2015 einem Kondomhändler untersagt wie folgt zu werben: „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ Das Landgericht ist der Ansicht, die angegriffene Aussage sei geeignet, eine Täuschung über...