Wir lieben das Urheberrecht
Unsere Fachanwälte beraten, vertreten und verteidigen Sie. Mit Expertise und fairen Gebühren.
Kultur und Kreativität sind unsere ständigen Begleiter, egal in welchen Bereichen wir uns bewegen. Musik aus dem Radio, auf Tonträgern oder digital, das Gemälde und Poster an unseren Wänden, Bücher und Comics, Zeitungsartikel offline und online, um nur einige Beispiele aufzuzählen. Es ist kaum ein Lebensbereich denkbar, in dem nicht von kreativen Geistern gestaltete Werke uns umgeben. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Urheber*innen haben, die sie geschaffen haben, die Rechte an ihnen halten und bestimmen dürfen, wer und auf welche Weise wir ihre Schöpfungen verwenden dürften.
Dass hierdurch regelmäßig Konflikte entstehen, lässt sich in Zeiten digitaler Verbreitung von Inhalten nicht verhindern. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, Kai Jüdemann und Moritz Ott stehen an Ihrer
Ihrer Seite, um diese Konflikte zu lösen, oder aber das Entstehen von Konflikten durch Verhandlungen und Vertragsgestaltungen zu vermeiden.
Seit vielen Jahren sind wir auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Einzelpersonen spezialisiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandantinnen und Mandanten.
Im Rahmen unserer Leistungen werden wir sowohl außergerichtlich – als auch gerichtlich für Sie in allen urheberrechtlichen Fallgestaltungen tätig. Wir setzen Ihre Ansprüche als Urheber oder Inhaber von Verwertungsrechten durch, verteidigen Sie aber auch gegen unberechtigte Ansprüche. Zudem unterstützen wir Sie z.B. auch bei der Gestaltung und Bewertungen von Lizenzverträgen.

Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Urheberrecht im digitalen Raum
Infolge der Revolution des Arbeits- und Privatlebens durch das Internet ist die Möglichkeit urheberrechtlicher Konfliktlagen enorm gestiegen. Durch das Urheberrecht geschützte Werke wie Fotografien, Texte, Musik oder Videos sind im digitalen Raum dauerhaft verfügbar. Hierdurch sind sie einem unberechtigten Zugriff faktisch zunächst schrankenlos zugänglich. Digital verfügbare Werke werden per Copy/Paste häufig genutzt, ohne von den Rechteinhabern, u.a. Künstlern, Verlagen und Labels, eine Lizenz zur Nutzung oder Verwertung entgeltlich zu erwerben. Hierdurch entstehen enorme wirtschaftliche Schäden. Dennoch fehlt es oftmals an einem Unrechtsrechtsbewusstsein für derartige Rechtsverletzungen.
Klassisches Beispiel für Rechtsverletzungen im Internet sind Filesharing-Systeme, in denen z.B. Filme, Bilder und Musik zwischen den Nutzern zum Tausch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Um diesen Bereich besteht schon seit vielen Jahren eine ganze Industrie, die sich mit der Rechtsdurchsetzung befasst.
Wir beraten u.a. zu folgenden Themen:
Urheberrcht / Filmrecht / Urheberpersönlichkeitsrechte / Musikrecht / Datenbankschutz / Verwertungsgesellschaften / Verlagsrecht / Presseverträge / Rechtsfragen zu Werken der bildenden Kunst / Softwarerrecht / Werke der Baukunst / Bühnenverträge / Fotorecht / Sendeverträge / Merchandiseverträge /
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Phasen urheberrechtlicher Sachverhalte. Außergerichtlich begutachten wir die Schutzfähigkeit Ihrer kreativen Erzeugnisse, prüfen und gestalten Ihre Lizenzverträge.
Als Inhaber von Rechten können Ihnen bei Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen. Diese setzen wir für Sie effektiv außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Zur schnellen gerichtlichen Durchsetzung führen wir für Sie insbesondere auch einstweilige Verfügungsverfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung von über 20 Jahren können wir für Sie auch im Rahmen von Verhandlungen effektive, interessengerechte und langfristige Lösungen ermöglichen.
Auch im Falle unberechtigter Forderungen von Dritten z.B. in Fällen von Filesharing-Abmahnungen beraten und vertreten wir Sie mit vollem Einsatz.
Schöpfungsprinzip
Grundlagen des
Urheberrechts
Abmahnung
Filesharing
Wie bieten jeden Freitag von 14 – 17 Uhr unsere kostenlose Beratung für Künstler und Startups bis zur Wiedereröffnung des Holzmarkts übergangsweise in unseren Kanzleiräumen an. Wir beraten zum Urheberrecht, Markenrecht, Musikrecht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.


Aktuelle Beiträge zum Urheberrecht
Two Guns: AG Leipzig weist Klage wegen Nichtvorlage von Lizenzverträgen ab
Das Amtsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12. Juni 2015 (103 C 2959/15) eine Klage der Kanzlei FAREDS für die Two Guns Distribution LLC gegen einen Mandanten unserer Kanzlei wegen des angeblichen File-Sharings des Films Two-Guns abgewiesen. Wir hatten u.a....
AG Charlottenburg weist Klage der Wolfgang Embacher Filmproduktion ab (224 C 105/14)
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 2. Juni 2015 eine Klage wegen File-Sharings der Wolfgang Embacher Filmproduktion GmbH gegen einen Mandanten unserer Kanzlei abgewiesen. Diesem wurde vorgeworfen, einen Pornofilm "Angel P...... 22" von seinem Anschluss herunter...
EuGH vom 13.2.2014 (C-466/12) zum Framing von Zeitungsartikeln
Da immer wieder Fragen zur Zulässigkeit der Benutzung von Zeitungsartikeln auf eigenen Internetseiten gestellt werden, hier zunächst eine Entscheidung des EuGH vom 12. Februar 2014, in dem dieser klar stellte, dass das sogenannte "Framing", also die Verlinkung eines...
Auch Zitate können geschützt sein – zumindest die von Karl Valentin – Abmahnung
Karl Valentin, der berühmte Komiker, Autor und Filmschaffende, starb am 9. Februar 1948. Seine Werke genießen daher im Jahr 2014 immer noch Urheberschutz. Der Schutz erlischt 70 Jahren nach dem Tod, wobei die Frist am Ende des Todesjahres beginnt. Damit riskieren...
LG München I vom 8.9.2011 (7 O 8226/11) zur Schutzfähigkeit eines Karl Valentin Zitats
Wie an anderer Stelle erwähnt, werden Verletzungen der Urheberrechte an Zitaten von Karl Valentin abgemahnt. 2011 wurde die Gestaltungshöhe eines der Zitate durch das Landgericht München bestätigt. LG München I · End-Urteil vom 8. September 2011 · Az. 7 O 8226/11 ...
AG Hamburg vom 14.6.2014 (25b C 431/13): Haftungsprivileg nach § 8 TMG für Hotelbetreiber
von RA Kai Jüdemann Leitsatz KJ: 1. § 8 TMG greift für Dienstanbieter, die für ihre Nutzer Zugang zu einem Kommunikationsnetz herstellen, vgl. § 2 Nr. 1 TMG. Der Hotelbetreiber, der sämtlichen Hotelgästen die Nutzung des WLAN Netzwerkes anbietet und ihnen so den...
BGH vom 22.04.2009 (I ZR 5/07) zur Ausnahme vom Abschlusszwang von Verwertungsgesellschaften (Seeing is Believing)
Eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA unterliegt nur dann keinem Abschlusszwang, wenn eine missbräuchliche Ausnutzung des faktischen Monopols ausscheidet und vorrangige berechtigte Interessen ausnahmsweise entgegen stehen. Dies ist nach hier vertretener Ansicht...
Filesharing – Trojanerwarnung – angebliche E-Mail Abmahnung von Bindhardt & Lenz
Zur Zeit sind E-Mails mit verdächtigem Angang unterwegs. Es handelt sich um "Zahlungsaufforderungen" wegen des Downloads eines Albums von "Bon Jovi", die mit Bindhardt & Lenz gezeichnet sind. Unser Rat: nicht den Anhang öffnen - IGNORIEREN! "Guten...
BGH vom 3.7.2014 (I ZR 28/11) vergütungspflichtige Vervielfältigung durch PCs (Drucker und Plotter III)
Drucker und PCs gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a UrhG alte Fassung. Dies entschied der Bundesgerichtshof am heutigen Tag. Hierzu die Pressemeldung: Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs:...
LG Berlin vom 3.5.2011 (16 O 55/11) zu falschen Emittlungen der Guardaley Ltd.
Aus gegebenem Anlass: da zur Zeit "Altfälle" der Berliner Kanzlei Baumgarten und Brandt gerichtlich durchgesetzt werden sollen (unter anderem von Schulenberg & Schenk) veröffentlichen wir hier nochmals das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2011 (16 O...
AG München vom 30.5.2014: Klage von Constantin Film abgewiesen (233 C 24497/13)
Bereits dadurch, dass ein Hausgenosse selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen kann, ergibt sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft. So das AG München in einer aktuellen Entscheidung, die wir für...
Abmahnung Waldorf Frommer für 20th Century Fox: Crisis
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer nimmt Anschlussinhaber zurzeit im Auftrag der 20th Century Fox wegen Episoden der Serie Crisis auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Staffel 1 Folge 2 vor. Hintergrund sind...