Wer im Internet mit gebrachten PKW handelt, muss auf den gewerbliche Charakter seiner Tätigkeit eindeutig hinweisen.
Andernfalls riskiert er eine Abmahnung. Unter anderem scheint die KFZ Innung Unterfranken gezielt Anzeigen in Verkaufsportalen wie Autoscout 24 nach falsch angestellten Verkaufsofferten zu durchsuchen.
Die Innung, vertreten durch die Anwaltskanzlei JUS aus Augsburg, nimmt bundesweit vermeintliche PKW- Händler auf Unterlassung und Ersatz von Anwaltskosten in Anspruch. In einem aktuellen Fall sollen mehrere PKW als von Privat angeboten worden sein, obwohl der Betroffene geschäftlich agieren soll. Die Innung verlangt insgesamt 952 EUR Anwaltskosten. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung soll eine Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR fällig sein.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte sorgfältige sein Verkaufsverhalten prüfen. Es reicht gerade nicht aus, nur als PRIVAT agieren, wenn man mehrere Fahrzeuge offeriert.
In den meisten Fällen wird eine Unterlassungserklärung abgeben werden müssen, dies allein um den Streitwert für eine spätere Auseinandersetzung zu senken. Dies sollte in Absprache mit einem versierten Anwalt geschehen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.