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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

(Arzneimittelrecht) Urteil vom 28. September 2010 (4A_144/2010) Schweizerisches Bundesgericht weist Revisionsgesuch der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ab

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 28. September 2010 das Revisionsgesuch der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen einen Entscheid des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) abgewiesen. Mit ihrem Revisionsgesuch machte Claudia Pechstein geltend, aufgrund einer neu entdeckten Diagnosemethode lasse sich nachweisen, dass sie an einer Blutanomalie leide.

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Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt für die Boll AG: Final Storm

Zurzeit mahnt die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der Boll AG Anschlussinhaber ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügung-stellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Final Storm“ von Regisseur Uwe Boll.

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BPatG: Beschluss vom 5.5.2010 – 26 W (pat) 97/08 (Zurückweisung des Antrags auf Markenumschreibung neun Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens)

Das Bundespatentgericht hat den Antrag auf Umschreibung einer Wort-Bildmarke zurückgewiesen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Markeninhaberin war bereits 1999 eröffnet worden. Der Antragsteller beantragte die Umschreibung aus einem am 1. August 1998 geschlossenen Vertrages. Es bestanden erhebliche Zweifel an einer im Jahr 1998 erfolgten Übertragung, die nicht ausgeräumt werden konnten.

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(Presserecht) Landgericht Berlin: Speer unterliegt Axel-Springer-Verlag

Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hat heute in der Auseinandersetzung mit dem Axel-Springer-Verlag um die Veröffentlichung von umstrittenen Behauptungen über Umstände aus seinem Privatleben vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Das Landgericht hat eine am 16. September 2010 erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der dem Verlag untersagt worden war, bestimmte persönliche Umstände Speers in der Bild-Zeitung oder sonst öffentlich zu erörtern.

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(Presserecht) Landgericht Berlin: Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner Berichterstattung verwenden

Der Axel-Springer-Verlag darf bei seiner Berichterstattung über den brandenburgischen Innenminister Speer keine E-mails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Eine von Speer erwirkte einstweilige Verfügung, mit der dem Springer-Verlag die Veröffentlichung von Informationen aus diesen Dokumenten untersagt worden war, hat das Landgericht auf mündliche Verhandlung vom 21. September 2010 bestätigt.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony: Die drei Fragezeichen: Schrecken aus dem Moor u.a.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt zurzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen sind die beliebten Hörspiele aus der Serie „Die drei Fragezeichen“, u.a. die Folge „Schrecken aus dem Meer.

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