Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor (PM)
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
(Strafverteidiger Berlin) BGH hebt Urteil gegen Berliner „Drogenarzt“ auf (PM)
Das Landgericht Berlin hat einen 51 Jahre alten auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierten Arzt u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt und ihn mit einem dauerhaften Berufsverbot für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt und als Psychotherapeut belegt.
BGH vom 17.10.2010: Keine Bindungswirkung ähnlicher Anmeldungen (I ZB 61/09)
Ob und in welcher Weise ähnliche Meldungen bei der Anmeldung einer Marke zu berücksichtigen sind, ist umstritten. Gerade wenn die eigene Anmeldung abgelehnt wird, stellt sich diese Frage. Nach Ansicht des BGH sind diese Entscheidungen jedoch nicht bindend, sondern nur im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen.
BGH vom 13.1.2011: Vorlagebeschluss Gurktaler Kräuterlikör (I ZR 22/09)
Der Bundesgerichtshof hat aktuell dem EuGH Fragen über die Zulässigkeit von Werbeaussagen zur Wirkung eines Kräuterlikörs zur Vorabentscheidung vorgelegt.
U.a. soll die Frage beantwortet werden, ob der Begriff der Gesundheit in der Verordnung (EG) 1925/2006 über nährungs- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel auch den Begriff des „Wohlbefindens“ umfasst. Der Bundesgerichtshof sieht in der Werbeaussage „Der wohltuende und bekömmliche Kräuterlikör aus den Alpen“ für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 27 Volumenprozent einen Verstoß gegen die Verordnung und begründet dies mit dem zumindest mittelbaren Gesundheitsbezug des Begriffes wohltuend.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Sony Music-,,Bruce Springsteen – The Promise“
Die Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. das Album
,,The Promise“ von Bruce Springsteen
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Betroffenen ein Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR unterbreitet.
BPatG vom 11.1.2011: iFinance nur für Schreibwaren ausreichende Unterscheidungskraft (3 W (pat) 130/09)
Ein beliebtes Beratungsthema ist die Schutzfähigkeit von iMarken. Die Eintragung scheitert oftmals daran, dass die Markenbestandteile nur beschreibend sind die Marke für Waren/Dienstleistungen beansprucht werden, die unmittelbar mit der Marke in Beziehung besteht. Wie in dem vorliegenden Fall „iFinance“.
(Filmrecht) VG Berlin vom 18.1.2011: Keine Filmabgabe für „Drei Damen vom Grill“ (VG 21 K 146.10)
Für DVDs, die mehrere Folgen einer Fernsehserie enthalten, besteht in der Regel keine Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
BPatG vom 20.12.2010: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Marke Brandenburger Wasserstoff Union (28 W (pat) 14/10)
Wortmarken fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft vor allem dann, wenn sie sich als bloße produktbeschreibende bzw. -anpreisende Aussage darstellen oder wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Produkten oder Leistungen hergestellt wird. Nach Ansicht des BPatG handele es sich bei der Anmeldemarke um eine sprachübliche Wortverbindung mit einer unmissverständlichen, produktbezogenen Sachaussage, so dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehle.
Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Übersetzerhonorare
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur angemessenen Honorierung von Übersetzern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 – I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 – Talking to Addison, vgl. Pressemitteilung Nr. 207/2009 vom 7. Oktober 2010) bestätigt und fortgeführt.
BPatG vom 16.12.2010: Telegate und Telegate Media – Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen (27 W (pat) 34/10)
I. Die Inhaberin der Marke „Telegate“ ging erfolgreich gegen die Marke „Telegate-Media“ vor.
Zuvor hatte das DPMA eine hinreichende Entfernung zwischen den Marken gesehen. Auf eine Beschwerde der prioritätsälteren Marke „Telegate“ wurde nunmehr die Löschung der Marke „Telegate-Media“ angeordnet.
Abmahnung Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH – Centurion
Zurzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Anschlussinhaber im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film ,,Centurion“ von Regisseur Neil Marshall.
Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft auch als Kollektivmarke von „Wasser bewegt uns“ (24 W (pat) 33/09)
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) wirbt mit dem Slogan „Wasser bewegt uns“. Daher war der Wunsch verständlich, den Slogan schützen zu lassen. Das DPMA hat der Kollektivmarke jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen abgesprochen, was von dem BPatG in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung bestätigt wurde. Es handele sich nur um eine Werbeaussage, die der Verkehr nicht als Hinweis auf eine -auch kollektive -betriebliche Herkunft verstünde.
