Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
(Patentrecht) LG Hamburg: Patentrechtsstreit über LED-Technologie – Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg (PM)
Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, um 11.00 Uhr in Saal A 156 (Plenarsaal) des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, die Verhandlung in einem Patentrechtsstreit über LED-Technologie.
LG Berlin vom 17.2.2012: Kachelmann darf Vertreter der „Chemtrail-Theorie“ weiterhin nicht als „Neonazis oder Verrückte“ bezeichnen – VU wegen fehlender Prozessvollmacht (22 O 376/11) PM
Das Landgericht Berlin hat heute über den Fortbestand einer einstweiligen Verfügung vom 27. Oktober 2011 verhandelt und seine damalige Entscheidung durch Versäumnisurteil bestätigt.
(Geschmacksmusterrecht) LG Düsseldorf vom 9.2.2012: Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ (14c O 292/11)
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute den Eilantrag der Apple
Inc. zurückgewiesen, auch für das im Design gegenüber seinem Vorgängermodell
veränderte „Galaxy Tab 10.1 N“ der Samsung Electronics GmbH ein europaweites
Verkaufsverbot auszusprechen.
LG Berlin vom 7.2.2012: kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler (Bob Sperling) wegen Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen (15 O 199/11) PM
Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist heute vor dem Landgericht Berlin gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
(Wettbewerbsrecht) OLG Hamm vom 10.1.2012: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay Verkauf (I-4 U 145/11) PM
Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.01.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.
BPatG vom 7.12.2011: Eignung von „Gastrorelax“ zur Merkmalsbeschreibung = Eintragungshindernis (28 W (pat) 74/10)
Von § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG werden alle Angaben erfasst, die sich zur Beschreibung wesentlicher Merkmale der mit einer Marke beanspruchten Waren im Verkehr eignen. Dabei sind die Zeichenbestandteile im Zusammenhang mit denbeanspruchten Waren/Dienstleistungen zu sehen. Die Beschwerdeführerin wollte das Zeichen u.a. für Nahrungsergänzungsmittel schützen lassen, so dass der Einwand „Gastro“ könne sich hier auch auf Gastronomie beziehen, nicht durchgriff.
(Geschmacksmusterrecht / Nachahmungsschutz) OLG Düsseldorf vom 31.1.2012: Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle
In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts heute entschieden, dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland vertreiben darf.
Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Budesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre – nicht glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.
(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 14.12.11: Verrechnung von Gutscheinen beim Kauf preisgebundener Bücher stellt Verstoß gg § 3 BuchPrG dar (102 O 165/11)
LG Berlin Beschluss vom 14.Dezember 2011 102 O 165/11 In der einstweiligen Verfügungssache .... wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß §§ 935 ff., 91 ZPO angeordnet: 1. Der Antragsgegnerin...
EuGH vom 25.1.2012: Ausnutzung der Wertschätzung von VIAGRA durch Viaguara bei Energydrinks trotz fehlender Warenähnlichkeit – Imagetransfer (T-332/10) PM
Das Zeichen VIAGUARA wird nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen. Wegen des hohen Bekannheitsgrades und der Zeichenähnlichkeit (der EuGH betont, dass der Verbraucher erfahrungsgemäß dem ersten Wortteil eines Zeichens mehr Aufmerksam schenkt) verletzt das polnische Zeichen VIAGUARA trotz fehlender Warenähnlichkeit die Marke „VIAGRA“
Die Antragstellerin versuche, sich in den kommerziellen Wirkungsradius der Marke zu begeben, um von ihrem Ruf und ihrer Anziehungskraft zu profitieren.
„Therefore, the advantage resulting from such use must be considered to be an advantage that has been unfairly taken of the distinctive character or the repute of the mark Viagra.“
BVerwG vom 25.1.2012: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig (6 C 9.11) PM
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist.
Nach diesem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist. Die Bildaufzeichnungen sind spätestens nach einem Monat zu löschen, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine aufgenommene Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist.
LG München I vom 25.1.2012: Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske (7 O 1533/12)
Die 7. Zivilkammer hat in einer heute ergangenen einstweiligen Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ verboten.
Der verklagte Verleger plant – insbesondere unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht – in Deutschland kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Rechte an „Mein Kampf“ beantragte hiergegen nun eine einstweilige Verfügung.
Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen (PM)
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht.
Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes einen Sondervertrag über den leitungsgebundenen Bezug von Erdgas. Der Vertrag sah für die Dauer der bis zum 31. August 2010 vereinbarten Laufzeit einen Festpreis vor und räumte dem Kläger ein Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsbelehrung enthielt als Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Postfachadresse der Rechtsvorgängerin der Beklagten.
