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Eine drollige Geschichte aus dem Alltag: Die Dr. Oetker AG hatte versucht den Vertrieb des Puddings  “Flecki” von Aldi zu untersagen, da dessen “Flecki” das Geschmacksmuster an “Paula” verletze. Dies sah das LG nicht so und befand, das weder eine  Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters vorläge noch die von Dr.
Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt ,,Flecki” weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers ,,Paula” auf.

 

Hierzu die Pressemeldung:

 

 

Landgericht Düsseldorf

Kühe ,,Flecki” und ,,Paula” keine nahen Verwandten
Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute den Eilantrag der Dr.
Oetker KG zurückgewiesen, für den von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertrie-
benen Schoko-Vanille-Pudding ,,Flecki” ein europaweites Verkaufsverbot auszuspre-
chen. Das Gericht sieht weder die Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen
europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) noch die von Dr.
Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt ,,Flecki” weise in seiner
Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers ,,Paula” auf.

Die Gestaltung des Puddings ,,Flecki” verletze zunächst keine Rechte aus einem für
Dr. Oetker im Jahr 2005 eingetragenen Geschmacksmuster. Zwischen dem Ge-
schmacksmuster und der Gestaltung von ,,Flecki” ergebe sich kein übereinstimmen-
der Gesamteindruck. Zwar sei das Produkt ,,Flecki” in der Seitenansicht ähnlich ge-
fleckt wie das Geschmacksmuster, in der Draufsicht jedoch – vom Geschmacksmus-
ter deutlich abweichend – nahezu einfarbig.

Auch sieht die Kammer im Vertrieb von ,,Flecki” keinen Verstoß gegen das Wettbe-
werbsrecht, so etwa durch eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufaus-
beutung. Zwar habe Dr. Oetker mit seiner kuhfellähnlichen Gestaltung der Vanille-
Schoko-Anteile im Pudding ,,Paula” ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht,
dass durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht worden sei und über eine hohe
wettbewerbliche Eigenart verfüge. Aber selbst wenn man zu dem Ergebnis käme,
dass ,,Flecki” aufgrund seiner ähnlichen Gestaltung und Zielgruppenansprache das
Puddingprodukt ,,Paula” von Dr. Oetker nachahme, erfolge dies nicht in unlauterer
und damit unzulässiger Weise.

Zu beachten sei, dass ein Konkurrenzprodukt nicht so gestaltet sein dürfe, dass der
Kunde in vermeidbarer Weise über dessen tatsächliche Herkunft getäuscht werde.
Die Gestaltung des Produktes dürfe deshalb nicht darauf abzielen, dass der Kunde
glauben soll, statt ,,Flecki” eigentlich ,,Paula” zu kaufen. Eine solche Herkunftstäu-
schung sei vorliegend vor allem deshalb besonders zu prüfen gewesen, weil allge-
mein bekannt sei, dass Aldi auch Produkte namhafter Hersteller unter anderem Na-
men und dann auch in abweichender Produktaufmachung vertreibe (Zweitmarke).

Selbst wenn aber einzelne Kunden glauben könnten, statt ,,Flecki” eigentlich ,,Paula”
zu erwerben, sei dies Aldi nicht vorwerfbar. Bei der Gestaltung von ,,Flecki” sei das
Erforderliche getan worden, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden.

Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf
Werdener Straße 1       40227 Düsseldorf
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Telefon (0211) 8306 – 51730
Telefax (0211) 8306 – 51832
E-mail: pressestelle@lg-duesseldorf.nrw.de
Landgericht Düsseldorf

Pressemitteilung
Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur
kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen. Gleich-
zeitig müsse er aber Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermei-
den. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts ge-
schehen.

So unterscheide sich bereits die Maserung der Puddingmassen von ,,Flecki” und
,,Paula”. ,,Paula” weise sich durch klar abgegrenzte Flecken aus, die inselartig in einer
andersartigen Masse lägen und einander nicht berührten. Bei ,,Flecki” handle es sich
hingegen eher um einzelne Felder, die miteinander durch Stege in Verbindung stün-
den. Auch unterscheide sich die Aufmachung und Verpackung erheblich. Während
,,Paula” nur in Viererpacks angeboten werde, gebe es ,,Flecki” ausschließlich in Zwei-
erpacks. Erhebliche Unterschiede bestünden aber auch zwischen den namensge-
benden, auf den Becherdeckeln und den Pappverpackungen abgebildeten Kühen.
Bei der Kuh ,,Flecki” handele es sich um eine eher magere, weiße Kuh mit Kuhglo-
cke, die vor der Kulisse eines Bauernhofes vom Rand her ins Bild schaue und bei der
Produktgestaltung nicht im Mittelpunkt stünde. Im Gegensatz dazu stehe ,,Paula”.
Diese zeichne sich durch besondere Individualität aus. Ihre stilisierte Zeichnung und
ihre ,,Coolness” suggerierende Sonnenbrille stünden im Mittelpunkt des Produktes,
ohne dass ihr weiteres Umfeld eine relevante Rolle spiele. Entsprechend befände
sich die Kuh ,,Paula” auch im Mittelpunkt sämtlicher Produktwerbung, so der Verpa-
ckung, den TV-Spots, dem eigens auf sie ausgerichteten Kinderlied und der Home-
page, auf der Informationen und Spiele in Bezug auf die Kuh angeboten werden.

(LG Düsseldorf, Az.: 14c O 302/11; Urteil vom 01.03.2012)

Hintergrundinformation ,,Flecki” und ,,Paula”:

Die Dr. Oetker KG vertreibt seit August 2005 deutschlandweit den Vanille-Schoko-Strudelpudding
,,Paula”, den sie intensiv, auch durch TV-Werbung, bewirbt. Der Pudding ,,Paula” ist nach der gleich-
namigen Kunstfigur, einer Kuh, benannt, die im Mittelpunkt der Werbemaßnahmen für das Produkt
steht und – eine große Sonnenbrille tragend – auch die Verpackung dominiert. Die Art der Vermi-
schung der Schoko- und Vanillebestandteile des Puddings führt zu einem optischen Gesamteindruck,
der an das Fell einer Kuh erinnert und die Farben der Kuh ,,Paula” aufgreift. Aldi vertreibt unter dem
Namen ,,Flecki” seit Mitte November 2011 in Nordrhein-Westfalen ebenfalls einen Vanille-Schoko-
Strudelpudding. Auch bei diesem Produkt weist die Vermischung der Puddingbestandteile Flecken-
formen auf. Die Verpackung des Puddings zeigt das Bild einer weißen, eher hageren Kuh, die vor der
Kulisse eines Bauernhofes abgebildet ist. Beide Produkte zeichnet eine kindgerechte Gestaltung aus.

Quelle: Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf

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