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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

Das Auskunftsrecht des Journalisten gegenüber staatlichen Stellen

„Der gläserne Staat“ oder „Das Auskunftsrecht eines Journalisten gegenüber staatlichen Stellen“

Jedermann weiß, dass es die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit gibt.

Die Presse hat in der Tat eine starke demokratiestaatliche Funktion: Der Bürger soll umfassend über staatliche Belange informiert werden, die publikative Gewalt der Presse soll zugleich auf die Staatsgewalt einwirken und diese kontrollieren.

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BGH vom 22.3.2012: erhebliche Branchennähe zwischen Fachhandel und Cash & Carry Märkten (I ZR 55/10 – METRO/ROLLERS)

In einem aktuellen Fall hatte die Klägerin, ein Mitglied der Metro-Firmengruppe, den Hersteller von Rohrreinigungsgeräten, die u.a. als ROLLERS Metro 22 angeboten wurden, auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen. Das OLG Hamburg hatte in der Benutzung der Bezeichnung weder eine Markenverletzung noch ein Rufausbeutung gesehen. Zwischen den Parteien bestehe eine nicht ausgeprägte Branchenähnlichkeit. Weiterhin verfüge das Kennzeichen METRO über ein nur leicht gesteigerte Kennzeichnungskraft. Es fehle jedoch an einer Zeichenähnlichkeit.

Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass eine beträchtliche Branchennähe und eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft des Klagezeichens bestehe und verwies das Verfahren an das Berufungsgericht zurück

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(Medizinrecht) KG vom 16.2.2012: 650.000,00 EUR Schmerzensgeld für ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus bei viereinhalbjährigem Kind (20 U 157/10) PM

Der für Arzthaftungssachen zuständige 20. Zivilsenat des Kammergerichts hat einem Kind, das infolge ärztlicher Behandlungsfehler in einem Krankenhaus schwerste gesundheitliche Schäden erlitten hat, ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Es seien Zahlungen in einer Gesamthöhe von 650.000,00 EUR angemessen, urteilte der Senat in Abänderung einer Entscheidung des Landgerichts, das zu einem geringeren Betrag gelangt war. Als schmerzensgelderhöhend sah es das Gericht an, dass eine Erinnerung des Kindes an den Zustand vor der schicksalhaften Operation nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewußt sei. Dies unterscheide den Fall von den sogenannten „Geburtsschadenfällen“.

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Abmahnung durch die Kanzlei Rasch iAv. Universal Music: „Ivy Quainoo – Ivy“

Zurzeit mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 02. März 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum
„Ivy“ der „The Voice of Germany“-Siegerin Ivy Quainoo.

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BGH vom 8.3.2012 zum Streitgegenstand bei Markenverletzungen und Inlandsbezug (commercial effect)(I ZR 75/10-Oscar)

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 8. März 2012 entschieden, dass Ansprüche wegen Verwechlungsschutz und identischer Verletzung den gleichen Streitgegenstand betreffen, ebenso wie Ansprüche wegen Bekannheitsschutz und Verwechslungsschutz.

Für den Inlandbezug läßt der BGH einen „commercial effect“ ausreichen, wobei dieser zielgerichtet sein muss. Dies entspricht der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit von Inhalten.

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(Kunstrecht) AG München: Kunst ist Geschmacksache…(224 C 33358/10)

Ein Urteil vom 19.4.2011 (?), zu dem erst am 10. April 2012 eine Pressemeldung erging:

Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Die Gestaltungsfreiheit eines Künstlers kann vertraglich eingeschränkt werden. Ist dies aber nicht geschehen, trägt der Auftraggeber das Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt.

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OLG Hamm vom 22.3.2012: Sportwettbüro kann dem Rauchverbot unterliegen (III-3 RBs 81/12)

Ein Betreiber eines Sportwettbüros muss sich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW verantworten, weil er in seinem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zugelassen hat. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 22. März 2012 entschieden.

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OLG Frankfurt am Main vom 23.2.2012 zum Schutzumfang einer teilweise beschreibenden Marke (Zahnwelt) (6 U 256/10)

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Frankfurt am Main Ausführungen zum Schutzumfang einer teilsweise beschreibenden Marke (Zahnwelt) gemacht. Danach beschreibe der Bestandteil „Zahn“ lediglich die Art der angebotenen Leistungen. Bei dem hinzugefügten Bestandteil „welt“ handele es sich um einen Begriff, der – in Kombination mit einer Gattungsangabe (wie z.B. in „Möbelwelt“ oder „Reisewelt“(…) ) – häufig verwendet werde, um ein Unternehmen zu bezeichnen, das für sich ein breites Angebot von Waren oder Dienstleistungen in dem fraglichen Bereich beansprucht (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25.6.2010 – 29 W (Pat) 505/10 – Klebewelten, Tz. 20; zitiert nach juris). Hier hätte man auch argumentieren können, dass der Begriff der „Zahnwelt“ als solcher beschreibend ist, nämlich ein Unternehmen mit einem breitgefächerten Angebot zu Zahnbehandlung bezeichnet.

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