030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

KONTAKTTEAM

Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 30.11.2011: PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät: zur Vergütungspflicht für PCs (I ZR 59/10)

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von deutschen Verwertungsgesellschaften, u.a. der GEMA und der GVL. Diese machte urheberrechtliche Vergütungsansprüche für Vervielfältigungen im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung nach § 54 UrhG aF. gegen einen PC Hersteller geltend. Bei den Ansprüchen wurde nicht zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung unterschieden. Der BGH hob die Entscheidung auf, gab aber der ZPÜ in wesentlichen Punkten Recht.

Soweit PCs für Vervielfältigungen im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG aF zum Privatgebrauch nach § 53 Abs. 1 UrhG aF geeignet und bestimmt sind, bestehe auch bei einer Überlassung an Geschäftskunden die Vermutung, dass sie tatsächlich für solche Vervielfältigungen verwendet werden. Diese Grundsätze stünden, so der BGH, mit dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Einklang.

Fragen zum Urheberrecht ? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

mehr lesen

LG Nürnberg-Fürth vom 8.5.2012: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seinem heute verkündeten Urteil die vom Bundesgerichtshof für Internetprovider postulierten Prüfpflichten konkretisiert. Es hat dem klagenden Zahnarzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der Zahnarzt hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt.

mehr lesen

Urheberrecht) BGH vom 27.10.2011: GEMA Gebühren bei Straßenfesten – Urteilsbegründung in Sachen Barmen Live (I ZR 125/10)

Viele stöhnen unter der GEMA. Ich selber bin wegen Streitigkeiten über die Online-Rechte an meinen Werken aus der GEMA ausgetreten. Peanuts gegen Probleme, die so mancher Veranstalter hat, wenn er die Kosten, die etwa bei Straßenfesten entstehen, unterschätzt. So schuldet der Veranstalter auch dann der GEMA eine Mindestvergütung, wenn keine geldwerten Vorteile erzielt werden, dies um Künstler und Leistungsschutzberechtigte zu schützen. Letztlich geht es um die Verlage und die Labels, der Künstler hat wenig davon, dass seine Werke aufgeführt werden, da meist keine Werklisten geführt werden.

Ärger mit der GEMA ? Rufen Sie uns an –wir beraten Sie gerne.

mehr lesen

(Gewerberecht) OVG Berlin Brandenburg vom 30.4.2012 zu Ladenöffnungszeiten: Prägung des Gewerbes durch best. Warensortiment oder Versorgungszweck (OVG 1 S 67.12)

In Berlin gibt es bedauerlicherweise einige Mitbürger, die Gewerbetreibende, die sich nicht an die Ladenschlusszeiten halten, anzeigen. Die BILD-Zeitung berichtete über ein Exemplar als sog. „Spätkauf-Hasser von Berlin“.

Die Folge waren und sind Verfügungen der zuständigen Ämter, den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen ganztägig geschlossen zu halten und drohte ihm für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnung die Anwendung unmittelbaren Zwangs an.

mehr lesen

(Wettbewerbsrecht) OLG Schleswig vom 24.4.2012: Goldankauf im Bäckereicafe – unzulässiges Reisegewerbe (6 U 6/11) PM

Goldankaufaktionen in einem Bäckereicafe, die in zeitlichen Abständen durchgeführt und die mit Zeitungsanzeigen und Plakaten beworben werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine unzulässige Ausübung eines Reisegewerbes dar. Mit Urteil von letzter Woche hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes den Anspruch eines Mitbewerbers auf Unterlassen der Aktionen als begründet angesehen.

mehr lesen

(Wettbewerbsrecht) Schlussanträge des GA am EuGH vom 3.5.2012: .eu Domains sind in der EU ansässigen Unternehmen vorbehalten (C-376/11) PM

Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann ein Unternehmen seine Marken nur dann als .eu-Domänennamen anmelden, wenn es in der EU ansässig ist

Zwar kann ein ansässiger Lizenznehmer eine solche Anmeldung vornehmen, und konnte auch von der bevorzugten Anmeldung während der Sunrise-Period profitieren, als Lizenznehmer gilt jedoch nur, wer die Marke selbst gewerblich nutzen darf

mehr lesen