Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.
Aktuelle Beiträge
EuGH 10.5.2012: Ausnutzung der Wertschätzung von BOTOX durch BOTOLIST und BOTOCYL (C-100/11 P) PM
Urteil in der Rechtssache C-100/11 P
Helena Rubinstein SNC und L’Oréal SA / HABM
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten Marken BOTOX
BGH vom 30.11.2011: PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät: zur Vergütungspflicht für PCs (I ZR 59/10)
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von deutschen Verwertungsgesellschaften, u.a. der GEMA und der GVL. Diese machte urheberrechtliche Vergütungsansprüche für Vervielfältigungen im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung nach § 54 UrhG aF. gegen einen PC Hersteller geltend. Bei den Ansprüchen wurde nicht zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung unterschieden. Der BGH hob die Entscheidung auf, gab aber der ZPÜ in wesentlichen Punkten Recht.
Soweit PCs für Vervielfältigungen im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG aF zum Privatgebrauch nach § 53 Abs. 1 UrhG aF geeignet und bestimmt sind, bestehe auch bei einer Überlassung an Geschäftskunden die Vermutung, dass sie tatsächlich für solche Vervielfältigungen verwendet werden. Diese Grundsätze stünden, so der BGH, mit dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Einklang.
Fragen zum Urheberrecht ? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
LG Nürnberg-Fürth vom 8.5.2012: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit seinem heute verkündeten Urteil die vom Bundesgerichtshof für Internetprovider postulierten Prüfpflichten konkretisiert. Es hat dem klagenden Zahnarzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der Zahnarzt hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt.
BGH vom 8.5.2012 zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen – Abweisung der Klage der Sedlmayr Mörder(VI ZR 217/08)
Der Mord an dem homosexuellen Volksschausspieler Walter Sedlmayr zieht immer noch Kreise - insbesondere auch, weil die Täter versuchen, Berichterstattungen über den Fall unter Namensnennung zu verhindern. In einem Fall gegen eine österreiches Presseunternehmen...
Urheberrecht) BGH vom 27.10.2011: GEMA Gebühren bei Straßenfesten – Urteilsbegründung in Sachen Barmen Live (I ZR 125/10)
Viele stöhnen unter der GEMA. Ich selber bin wegen Streitigkeiten über die Online-Rechte an meinen Werken aus der GEMA ausgetreten. Peanuts gegen Probleme, die so mancher Veranstalter hat, wenn er die Kosten, die etwa bei Straßenfesten entstehen, unterschätzt. So schuldet der Veranstalter auch dann der GEMA eine Mindestvergütung, wenn keine geldwerten Vorteile erzielt werden, dies um Künstler und Leistungsschutzberechtigte zu schützen. Letztlich geht es um die Verlage und die Labels, der Künstler hat wenig davon, dass seine Werke aufgeführt werden, da meist keine Werklisten geführt werden.
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Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer iAv. Tiberius Film: „Dark World – Das Tal der Hexenkönigin“
Zurzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über...
(Kunstrecht) VG Berlin vom 24.4.2012: Tod als Metamorphose-Entscheidungsgründe (24 L 113.12)
Tenor: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe 1Die Berichterstatterin entscheidet in diesem...
(Gewerberecht) OVG Berlin Brandenburg vom 30.4.2012 zu Ladenöffnungszeiten: Prägung des Gewerbes durch best. Warensortiment oder Versorgungszweck (OVG 1 S 67.12)
In Berlin gibt es bedauerlicherweise einige Mitbürger, die Gewerbetreibende, die sich nicht an die Ladenschlusszeiten halten, anzeigen. Die BILD-Zeitung berichtete über ein Exemplar als sog. „Spätkauf-Hasser von Berlin“.
Die Folge waren und sind Verfügungen der zuständigen Ämter, den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an Sonn- und Feiertagen ganztägig geschlossen zu halten und drohte ihm für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnung die Anwendung unmittelbaren Zwangs an.
(TK-Recht) BVerfG vom 4.5.2012: Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen aufgeschoben (1 BvR 367/12)
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Eilentscheidung vom Deutschen Bundestag beschlossenen gesetzlichen Preisansagepflicht für Call-by-Call Gespräche, die ohne Übergangsfrist eingeführt werden sollte, entschieden, dass die Regelung erst zum 1. August 2012 in Kraft tritt.
(Wettbewerbsrecht) OLG Schleswig vom 24.4.2012: Goldankauf im Bäckereicafe – unzulässiges Reisegewerbe (6 U 6/11) PM
Goldankaufaktionen in einem Bäckereicafe, die in zeitlichen Abständen durchgeführt und die mit Zeitungsanzeigen und Plakaten beworben werden, stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine unzulässige Ausübung eines Reisegewerbes dar. Mit Urteil von letzter Woche hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes den Anspruch eines Mitbewerbers auf Unterlassen der Aktionen als begründet angesehen.
(Wettbewerbsrecht) Schlussanträge des GA am EuGH vom 3.5.2012: .eu Domains sind in der EU ansässigen Unternehmen vorbehalten (C-376/11) PM
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann ein Unternehmen seine Marken nur dann als .eu-Domänennamen anmelden, wenn es in der EU ansässig ist
Zwar kann ein ansässiger Lizenznehmer eine solche Anmeldung vornehmen, und konnte auch von der bevorzugten Anmeldung während der Sunrise-Period profitieren, als Lizenznehmer gilt jedoch nur, wer die Marke selbst gewerblich nutzen darf
BGH vom 9.11.2011: Herausgeber einer Touristeninformation ohne Anzeigenauftrag ist nicht Erfüllungsgehilfe des Hotelbetreibers (I ZR 204/10)
Der Betreiber eines Hotels hat sich Einträge in einer Touristeninformation, die er nicht beauftragt oder die ergekündigt hat, nicht zurechnen zu lassen. In einem aktuellen Fall führte dies dazu, dass eine Vertragsstrafe, die für den Fall einer Markenverletzung versprochen wurde, nicht geschuldet ist.
