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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

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Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

(Zivilprozess) BGH vom 26.03.2012: handschriftlich beglaubigte Abschrift ersetzt Urschrift eines bestimmenden Schriftsatzes (II ZB 23/11) Leitsatz

Die ZPO enthält keine Bestimmungen über beglaubigte Abschriften. § 133 ZPO fordert Abschriften, aber keine Beglaubigung. Daher reicht es aus,neben der Urschrift Kopien einzureichen. Sofern ein einen handschriftlich unterschriebener Beglaubigungsvermerk vorliegt, ersetzt dieser Schriftsatz so aktuell der BGH, eine fehlende Urschrift.

Dies begründet der BGH damit, dass die beglaubigte Abschrift zwar primär den Zweck habe, dem Gegner die Überzeugung der Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift zu verschaffen. Das schließe aber nicht aus, dass die beglaubigte Abschrifte trotzdem eine von ihrer unmittelbaren Zweckbestimmung nicht umfasste Wirkung habe.

Diese Wirkung bestehe darin, dass das Gericht aus ihrer Einreichung die Überzeugung gewinnen könne, dass das Schriftstück von dem Anwalt, der den Beglaubigungsvermerk vollzogen hat, herrührt, dass er die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes über nimmt und diesen bei Gericht einreichen will und dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden sei.

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OLG Köln vom 16.5.2012: Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner (6 U 239/11)

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln schafft vorerst ein wenig mehr Klarheit bei der Frage, ob der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße von Familienmitgliedern haftet. Zumindest im Fall von Ehepartner bestehe danach keine generelle Prüf- und Kontrollpflicht, anders als bei minderjährigen Kindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst beanstandet, dass die Störerhaftung für Verstöße Dritter nicht ausreichend geklärt sei.

Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

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(Sportrecht) BGH vom 15.5.2012: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Bundesrepublik im Fall Ingo Steuer (VI ZR 117/11) PM

Pressemeldung des BGH vom 15.5.2012

Der Kläger ist der Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer. Er begehrt mit der vorliegenden Klage, die beklagte Bundesrepublik Deutschland zu verurteilen, ihn als Eiskunstlauftrainer von Soldaten der Sportfördergruppe, Disziplin Paarlauf, zu dulden, sofern Sportsoldaten ihn als Trainer haben oder wählen, er vom Spitzenverband, der Deutschen Eislauf-Union, beauftragt ist und der Deutsche Olympische Sportbund seine Tätigkeit befürwortet. Er trainiert seit mehreren Jahren Aljona Savchenko und Robin Szolkowy, die zwischen 2004 und 2011 zahlreiche nationale und internationale Erfolge im Eiskunstpaarlauf erzielten. Der Kläger war früher Sportsoldat, wurde aber aus dem Soldatenverhältnis entlassen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er bei seiner Einstellung Fragen nach einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR wahrheitswidrig unzutreffend beantwortet hatte. Robin Szolkowy darf nicht mehr Sportsoldat sein, weil er an dem Kläger als Trainer festhält. Die Beklagte will nicht dulden, dass Sportler, die von dem Kläger trainiert werden, Sportsoldaten sind. Darin sieht der Kläger eine Beeinträchtigung seiner Tätigkeit als freiberuflicher Trainer.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Tele München: Ein riskanter Plan

Zurzeit mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p).

Gegenstand der Abmahnungen ist der am 26. 1.2012 in deutschen Kinos angelaufene Thriller

„Ein riskanter Plan“ ( Man on a Ledge)

des Regisseurs Ansgar Leth

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BPatG vom 25.4.2012: Gummibärchen ist kein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache nur für Fruchtgummis in Bärenform (25 W (pat) 531/11).

Das BPatG hat sich aktuell mit der Anmeldung der Marke „Gummibärchen“ zu beschäftigen und kam zum Ergebnis, dass der Marke die Unterscheidungskraft nicht nur für Fruchtgummis, sondern auch für alle möglichen Zubereitungen und Grundstoffe für die Zubereitungen entbehre. So könne man auch Fruchtgummis mit Kaffee- oder Teegeschmack herstellen. Weiterhin fehle die Unterscheidungskraft in Bezug auf solche Waren, bei deren Zubereitung
Gummibärchen selber als Zutat verwendet werden können, insbesondere als Dekoration.

Unterscheidungskraft wurde dagegen für

„Reis, Brot, Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Soßen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis, Cornflakes, Getreideflocken, Hafer-
flocken, Ketchup (Soße), Müsli, Nudeln, Popcorn, Puffreis, Tor-tillas, Zwieback, Nüsse“

bejaht.

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BPatG vom 25.4.2012 zur Relevanz von Farbabweichungen bei Staatswappen, Flaggen und anderen Hoheitszeichen (§ 8 Abs.2 Nr.6 MarkenG) (25 W (pat) 64/11)

Flaggen, Wappen und andere Hoheitszeichen sind absolute no-gos im Markenrecht. § 8 Abs.2 Nr.6 MarkenG enthält ein absolutes Schutzhindernis, dass zur Zurückweisung von Anträgen auf Eintragung führt.

Ausgenommen sind aber solche Marken, die weder identisch sind, noch Nachahmungen enthalten, also keine charakterischen Merkmale enthalten. Merkmal ist auch die prägende Farbgestaltung einer Flagge, so dass erhebliche Abweichungen dazu führen, dass keine Wiedergabe des Hoheitszeichen vorliegt.

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(TK-Recht) BVerwG vom 9.5.2012: Rechtswidrigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung vor Ablauf der Befristung einer früheren Entgeltgenehmigung (6 C 3.11 und 4.11) PM

Pressemeldung des BVerwG vom 9. Mai 2012:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass sich eine befristete telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung nicht „auf andere Weise“ erledigt, wenn die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) nach erneuter Antragstellung für dieselben Leistungen und einen identischen Zeitraum höhere Entgelte genehmigt.

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(Kunstrecht) VG Düsseldorf vom 9.5.2012: Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes verfahrensfehlerhaft (PM)

Mit heute verkündetem Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Eintragung von drei Kunstwerken des 1943 verstorbenen Künstlers Oskar Schlemmer (Bauplastik R, 1919; Sechs-Köpfe-Fries, 1935; Abstrakte Figur (Freiplastik G), 1921/23) in das beim Land Nordrhein-Westfalen geführte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgehoben.

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