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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

KONTAKTTEAM

Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

EuGH vom 14.3.2013 Wettbewerbswidrigkeit von Vereinbarungen zw Versicherungen und Werkstätten – auch anwendbar auf Vertragsanwälte (C-32/11)

Vereinbarungen zwischen Versicherungen und Kfz-Reparaturwerkstätten über die Preise für die Reparatur versicherter Fahrzeuge haben einen wettbewerbswidrigen Zweck und sind daher verboten, wenn sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind. so der EuGH.

Diese Entscheidung hat Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Er gilt auch fürdie Beziehung zwischen Rechtsschutzversicherungen und deren Vertragsanwälten soweit sie für geringere Gebühren tätig sind, da versucht wird, unmittelbaren Einfluss auf den Mandanten zu nehmen. was uns aktuell durch einen großen Fall vor Augen geführt wurde:

Wir führen zurzeit zahlreiche presserechtliche Verfahren für einen Klienten – die Versicherung bot dem Mandanten an, statt 300 EUR Selbstbeteiligung nur 150,00 EUR pro Fall (15 Stück) zu zahlen, wenn er einen von der Versicherung benannten Anwalt nähme.

Die sogenannten Regulierungs- oder Rationalisierungsabkommen behindern den freien Wettbewerb und sind daher ohne Zweifel wettbewerbswidrig,

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LG Hamburg vom 16.02.2011 zur örtlichen Zuständigkeit für Unterlassungsansprüche (324 O 46/11)

Sofern sich der Betroffene gegen eine Berichterstattung in einem Presseorgan zur Wehr setzen möchte, ist sorgfältig zu prüfen, wo die Zeitung bzw. deren Nachrichten bestimmungsgemäß verbreitet wird – so dass LG Hamburg in einer Entscheidung vom 16. 2.2011. Zu erwähen allerdings ist, dass der EuGH in einer Entscheidung bei grenzüberschreitenden Handlungen entschieden hatte, dass das Gericht örtlich zuständig ist, bei dem sich die Berichterstattung auswirke. Da Presseorgane inzwichen fast alle die Artikel im Internet zweitverwerten über Suchmaschinen diese bundesweit abrufbar sind, kann vertreten werden, dass das Presseprodukt „Online Nachricht“ bestimmungsgemäß bundesweit vertriebem wird, anders als das Printprodukt.

Sollten Sie Fragen zu presserechtlichen Ansprüchen, wie zB solchen auf Unterlassung, Berichtigung, oder Gegendarstellung haben, beraten wie Sie gerne.

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EuGH vom 7.3.2013 zur Weiterverbreitung von Fernsehsendungen über andere Unternehmen im Internet (C-607/11)

Urheber haben das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe Ihrer Werke zu verbieten , sofern keine Schranken dies erlauben. Aktuell hatte der EuGH zu entscheiden, ob das Streamen von Sendungen in Echtzeit durch einen anderen Anbieter im Internet (TV Catchup Ltd. TVC) eine Verletzung der Rechte der Urheber darstellt.

Der Gerichtshof legt den Begriff der „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29 dahin aus, dass eine öffentliche Wiedergabe auch dann vorliegt, wenn ein anderes Unternehmen als das ursprüngliche Sendeunternehmen mittels Internetstreamung Inhalte zugänglich macht.

Die Entscheidung hat über das Streamen von Fernsehsendungen hinaus Bedeutung.

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