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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

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Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

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Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 26. Juni 2003 (I ZR 176/01) Sendeformat

Der BGH hat sich in dem Urteil vom 26. Juni 2003 mit einer vermeintlich unzulässigen Anlehnung an eine französische Kindersendung auseinanderzusetzen. Betont wurde, dass ein Format keinen Werkcharakter aufweist. Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz schied mangels Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses aus.

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Urheberrechtsschutz und Geschmacksmuster

Urheber- und Geschmacksmusterrecht schützen beides schöpferische Leistungen. Seit dem am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Geschmacksmustergesetz sind die Unterschiede im Ansatz deutlicher geworden: das Urheberrecht schützt die persönliche geistige Schöpfung, das...

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Schutzes eines Designs

Wir werden immer wieder von Mandanten gefragt, ob und wie ein von Ihnen gestaltetes Design, bzw. dessen Entwurf, rechtlichen Schutz genießt. Wir versuchen hier einen verständlichen Überblick auf Möglichkeiten des Designschutzes zu geben. Dieser soll und kann die anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen, da der Umfang des Schutzes von den dem Design und dessen Gestaltungshöhe abhängig ist.

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Landgericht Kiel zum Begriff des „gewerblichen Ausmaßes“ bei Downloads

Das Landgericht Kiel hat in einer Entscheidung vom 2. September 2009 (2 O 221/09) festgestellt, dass § 101 UrhG keine grundrechtsverletzende „Rasterfahndung“, wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte, erlaube. Auch könne sich die schwere der Rechtsverletzung hier nicht aus dem Wert des geschützten Albums erheben, dessen Wert etwa 20,. EUR betrage.

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