Jüdemann Rechtsanwälte
Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Schlüterstraße 37, D-10629 Berlin, (direkt am Kurfürstendamm)
Tel: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT
Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht
Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht
Wir helfen und beraten!
Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.
Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.
Sharing is Caring
Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.
Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Wir beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.
Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.
Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.
Fachanwalt für Strafrecht
Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
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Aktuelle Beiträge
BGH: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ zulässig
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
Die Parteien sind Wettbewerber u. a. auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltsgeräten. Die Beklagten warben am 4. Januar 2007 unmittelbar nach der Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% im Internet mit einer Anzeige, die den Hinweis enthielt „Nur heute, 4. Januar, Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“. Die Klägerin hat die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet, weil die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden sei mit der Folge, dass jedenfalls berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Die Vorinstanzen haben die Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt.
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen. Er hat in der beanstandeten Werbung keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen. Abzustellen ist auf den mündigen Verbraucher, der – so der BGH – mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen kann. Selbst wenn Verbraucher keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Das schließt die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgeht.
Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 75/08
LG Stuttgart, Urteil vom 28. September 2007 – 33 O 68/07 KfH
OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2008 – 2 U 82/07
Karlsruhe, den 31. März 2010
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt aktuell im Auftrag I-ON New Media ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Horror-Thriller
Twilight Thirst (OT: The Thirst)
http://www.imdb.com/title/tt0490527/
von Jeremy Karsten.
Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt für die I-ON New Media: The Graves
Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt für die I-ON New Media: The Graves
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt aktuell im Auftrag I-ON New Media ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Horror-Thriller
The Graves http://www.imdb.com/title/tt1203517/
von Brian Pulido
Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt für die I-ON New Media: Staunton Hill
Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt für die I-ON New Media: Staunton Hill
Die Kanzlei Baumgarten Brandt mahnt aktuell im Auftrag I-ON New Media ab.
Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. der Film
„Staunton Hill“ (http://www.imdb.com/title/tt1118693/)
von G. Cameron Romero (offenbar eine Anspielung auf George A. Romero).
OLG Hamm (I-4 U 101/10): Die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer/1. Hand“ ist irreführend
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass bei einem Mietwagen die Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand“ irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine...
MAXIMALE SCHUTZDAUER von GESCHMACKSMUSTERN
Die maximale Schutzdauer des deutschen Geschmacksmusters beträgt 25 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag (§ 27 Geschmacksmustergesetz).
Gestaltungshöhe
Gestaltungshöhe bezeichnet den Grad schöpferischer Eigenart. Diese ist Voraussetzung für das Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes eines Werkes. Nach der Rechtsprechung hat ein deutliches Überragen des Werkes über die durchschnittliche gestalterische Tätigkeit...
§ 8 MarkenG (Absolute Schutzhindernisse)
§ 8 MarkenG (Absolute Schutzhindernisse)
GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ
Für ein Design kann ein Geschmacksmuster eingetragen werden. Hierbei handelt sich um ein nationales Schutzrecht, dass territorial nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Schutz bietet. Ebenso bieten viele andere Rechtsordnungen Geschmacksmusterschutz, wobei...
