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Die Düsseldorfer Niederlassung der Kanzlei Bird & Bird LLP London  mahnt zur Zeit für Apple ab.

Hintergrund sind behauptete Rechtsverletzungen durch den Verkauf des IPhone-Clones  i9  und KAo8 mini des chinesischen Herstellers CECT. Das nahezu identische Design verletzte   Geschmacksmuster von Apple.

Geltend gemacht werden Unterlassungs- Auskunfts- und Vernichtungsansprüche.  Verlangt wird von den Anbietern Rechtsanwaltskosten in Höhe von 8.112,60 EUR.

Wie sollte man sich verhalten ?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.  Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage). Dies führt wegen der hohen Streitwerte zu weit höheren Kosten. Angesichts des astronomischen Streitwerts von 1.000.000,00 EUR sollte dies tunlichst vermieden werden.

Die geforderte Unterlassungserklärung  sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Da die Annahme der vorgefertigten Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen in Bezug auf das Repertoire der Gegenseite bis zu dreißig Jahre lang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung auf jeden Fall modifiziert werden.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung des Sachlage nicht erfolgen.

WARUM?

Rechte aus einem Geschmacksmuster können nicht geltend gemacht werden gegenüber  Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden –

ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte in einem Gespräch mit uns  geklärt werden.

 

Hüten Sie sich auch davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung. Wir haben Erfahrung in Hunderten von Abmahnfällen. 

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