Der “alte Herr” der Burschenschaft wurde daraufhin vom AG Bonn wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Die Entscheidung wurde durch das Landgericht Bonn bestätigt.
Dietrich Bonhoeffer war evangelischer Theologe und Pastor. Er wurde am 8. April 1945 von einem „SS-Standgericht“ im Konzentrationslager Flossenbürg aufgrund seiner Mitgliedschaft und Tätigkeit in einer Widerstandsgruppe um Admiral Canaris wegen Hoch- und Landesverrats verurteilt und am 9. April 1945 hingerichtet.
Das Landgericht führte aus, dass die Äußerungen des Angeklagten vom Grundrecht der Mei-nungsfreiheit nicht gedeckt seien. Der Angeklagte könne sich für seine rechtsradikalen Äußerungen nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, weil er damit nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Die Verurteilung Bonhoef-fers könne schon deswegen nicht „gerechtfertigt“ genannt werden, weil es sich nicht um ein justizförmiges Verfahren zur Erfor-schung der Wahrheit gehandelt habe. Vielmehr habe das Standgerichtsverfahren nur den Zweck gehabt, die aufgrund ihrer Widerstandstätigkeit unbequem gewordenen Häftlinge unter Missachtung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens beseitigen zu können, den Machterhalt der Nationalsozialisten zu sichern und Rache für die Ereignisse des 20. Juli 1944 zu nehmen. Der Angeklagte Norbert W. habe mit seinen Äußerungen nicht nur einen Sachbeitrag zu einer Debatte leisten, sondern Bonhoeffer als Person herabwürdigen wollen, indem er sein Handeln als unmoralisch bewertet habe.
Quelle: PM des OLG Köln
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