Außerhalb Deutschlands fehlt dem bekannten Knopf im Ohr der Stofftiere der Firma Margarete Steiff GmbH die Unterscheidungskraft. Nach Ansicht des EuGH erkennt der europäische Durchschnittsverbraucher anhand des Knopfes nicht die betriebliche Herkunft des Stofftiers. Es sei üblich, Stofftiere mit Knöpfen und Fähnchen an den Ohren zu kennzeichnen.
Deutsche Positionsmarken sind erst seit 2011 eingetragen.
Hierzu die aktuelle Pressemeldung. Ein Link zur Entscheidung findet sich am Ende.
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