Im Oktober 2007 haben sich zwölf Staaten und die Europäische Union dazu entschlossen, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, auf den Weg zu bringen. Immer wieder wurde darüber spekuliert, was hinter verschlossenen Türen vereinbart werden wird. Insbesondere die “three strikes Regelung” die Frankreich und England praktizieren und die einen Ausschluss vom Internetzugang nach drei Rechtsverletzungen bedeutet, war flächendeckend befürchtet worden. Hiervon ist nichts zu lesen. Zudem bedarf es einer Umsetzung in nationales oder europäisches Recht.
Dem englischsprachige Arbeitsfassung findet sich hier: DRAFT