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MAXIMALE SCHUTZDAUER von GESCHMACKSMUSTERN

Die maximale Schutzdauer des deutschen  Geschmacksmusters beträgt 25 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag  (§ 27 Geschmacksmustergesetz). Um den Schutz aufrecht zu erhalten, sind sogenannte Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen. Diese sind ab den 5. Jahr nach Anmeldung...