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Aktuell hob das BPatG eine Entscheidung des DPMA wegen eines Verfahrensmangels auf:

Das Wortzeichen „Tv.de“ war für Waren und Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 41 angemeldet worden . Für die Klasse 38 sprach das DPMA dem Zeichen pauschal die Unterscheidungskraft ab,ohne zwischen den einzelnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu differenzieren.

 

 

 

 

 

 

BUNDESPATENTGERICHT

29 W (pat) 541/10
_______________________

(Aktenzeichen)

BESCHLUSS

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2009 062 943.9

hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
13. Juli 2011 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker sowie die Richterinnen
Kortge und Dorn

BPatG 152
08.05
-2-

beschlossen:

1.     Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Markenstelle für
Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom
27. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Ent-
scheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurück-
verwiesen.

2.     Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.

Gründe

I.

Das Wortzeichen
Tv.de

ist am 23. Oktober 2009 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent-
und Markenamt (DPMA) geführte Register für nachfolgende Dienstleistungen an-
gemeldet worden (im Laufe des Beschwerdeverfahrens beschränktes und berei-
nigtes Verzeichnis, Anlage B 1 zum Schriftsatz vom 6. Juli 2011, Bl. 17 ­ 22 GA):

Klasse 35:     Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-
datenbanken
Aktualisierung von Werbematerial
Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit Aufstellung von
Kosten-Preisanalysen
Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten
Beratung bei der Organisation und Führung von
Unternehmen

Beratung in Fragen der Geschäftsführung
Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von
Waren und Dienstleistungen für andere Unterneh-
men]
Betrieb einer Im- und Exportagentur
betriebswirtschaftliche Beratung
Buchführung
Buchprüfung
Büroarbeiten
Dateienverwaltung mittels Computer
Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organi-
satorische Vorbereitung von Bauvorhaben
Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Er-
stellung von Steuererklärungen
Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers
Durchführung von Auktionen und Versteigerungen
im Internet
Durchführung    von   Unternehmensverlagerungen
Durchführung von Transkriptionen

Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen:
Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogerie-
waren,    Kosmetikwaren     und    Haushaltswaren,
Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund-
heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwa-
ren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenarti-
kel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren
und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger,
sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-
hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren,
Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papier-
waren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwa-
ren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Deko-
rationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel,
Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren,
Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Er-
zeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und
forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und
sonstige Genussmittel

Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien
in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Facility manage-
ment) Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten)
Erstellen von Statistiken Erstellung von Abrechnun-
gen (Büroarbeiten)
Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten
Erstellung von Geschäftsgutachten
Erstellung von Rechnungsauszügen
Erstellung von Steuererklärungen
Erstellung von Wirtschaftsprognosen
Erteilung von Auskünften in Handels- und Ge-
schäftsangelegenheiten
Fakturierung
Geschäftsführung für darstellende Künstler
Geschäftsführung für Dritte
Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter

Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen:
Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogerie-
waren,    Kosmetikwaren       und   Haushaltswaren,
Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund-
heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwa-
ren, Bauartikel; Heimwerkerartikel und Gartenarti-
kel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren
und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger,
sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-
hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren,
Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papier-
waren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwa-
ren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Deko-
rationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel,
Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren,
Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Er-
zeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und
forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und
sonstige Genussmittel

heliografische Vervielfältigungsarbeiten
Herausgabe von Werbetexten
Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Han-
delsbetrieben
Informationen in Geschäftsangelegenheiten Kom-
merzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren
und Dienstleistungen für Dritte
Kundengewinnung und -pflege durch Versandwer-
bung (Mailing)
Layoutgestaltung für Werbezwecke
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Mannequindienste für Werbe- und verkaufsfördern-
de Zwecke
Marketing [Absatzforschung]
Marktforschung
Meinungsforschung

Nachforschung in Computerdateien [für Dritte]
Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations)
Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistun-
gen im Bereich:
Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogerie-
waren,    Kosmetikwaren      und     Haushaltswaren,
Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund-
heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwa-
ren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenarti-
kel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren
und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger,
sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-
hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren,
Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papier-
waren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwa-
ren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Deko-
rationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel,
Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren,
Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Er-
zeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und
forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und
sonstige Genussmittel

Online-Werbung in einem Computernetzwerk
Organisation und Durchführung von Werbeveran-
staltungen
Organisation und Veranstaltung von Modeschauen
für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke
Organisation von Ausstellungen und Messen für
wirtschaftliche und Werbezwecke

Organisationsberatung in Geschäftsangelegenhei-
ten
organisatorische Beratung
organisatorisches Projektmanagement im EDV-Be-
reich
Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangele-
genheiten]
Personal-, Stellenvermittlung
Personalanwerbung Personalauswahl mit Hilfe von
psychologischen Eignungstests
Personalleasing
Personalmanagementberatung
Plakatanschlagwerbung
Planung und Überwachung von Unternehmensent-
wicklungen in organisatorischer Hinsicht
Planung von Werbemaßnahmen
Präsentation von Firmen im Internet
Präsentation von Waren in Kommunikations-Me-
dien für den Einzelhandel
Preisvergleichsdienste
Publikation von Druckerzeugnissen (auch in elek-
tronischer Form) für Werbezwecke
Publikation von Versandhauskatalogen
Sammeln und Zusammenstellen von themenbezo-
genen Presseartikeln
Schätzung von ungeschlagenem Holz
Schätzungen auf dem Gebiet der Wolle
Schaufensterdekoration
Schreibdienste [Textverarbeitung]
Schreibmaschinenarbeiten        Sekretariatsdienstleis-
tungen

Sponsorensuche
Sponsoring in Form von Werbung
Stenografiearbeiten
Systematisierung von Daten in Computerdatenban-
ken Telefonantwortdienst für abwesende Teilneh-
mer
Telefonkostenabrechnung Überlassung von Zeitar-
beitskräften
Unternehmensberatung
Unternehmensverwaltung Veranstaltung von Mes-
sen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken
Verbraucherberatung
Verbreitung von Werbeanzeigen
Verfassen von Werbetexten
Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]
Vermietung von Büromaschinen und -geräten
Vermietung von Fotokopiermaschinen
Vermietung von Verkaufsautomaten
Vermietung von Verkaufsständen
Vermietung von Werbeflächen
Vermietung von Werbeflächen im Internet
Vermietung von Werbematerial
Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Me-
dien Vermittlung von Abonnements für Telekommu-
nikationsdienste für Dritte
Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken
Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten,
auch über das Internet
Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch
im Rahmen von e-commerce
Vermittlung von Mobilfunkverträgen für Dritte

Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An-
und Verkauf von Waren
Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Er-
bringung von Dienstleistungen
Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten
Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte
Vermittlung von Zeitarbeitskräften
Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte]
Versandwerbung
Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken
Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospek-
te, Drucksachen, Warenproben]
Verteilung von Werbemitteln
Vervielfältigung von Dokumenten
Verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellun-
gen Vorführung von Waren für Werbezwecke
Waren- und Dienstleistungspräsentationen
Werbung, insbesondere Werbung durch Werbe-
schriften und Werbung im Internet für Dritte;
Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten
Zusammenstellung von Daten in Computerdaten-
banken
Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Prä-
sentations- und Verkaufszwecken

Klasse 38:   Auskünfte über Telekommunikation
Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Compu-
ternetzwerk
Bereitstellen von Telekommunikationsverbindungen
zu einem weltweiten Computernetzwerk

Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme
in Datennetzen Bereitstellung des Zugriffs auf In-
formationen im Internet
Bereitstellung von Internet-Chatrooms
Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für
Teleshopping-Dienste
Dienste von Presseagenturen
E-Mail Dienste
Einstellen von Webseiten in das Internet für Dritte
Elektronische Anzeigenvermittlung [Telekommuni-
kation]
elektronische Nachrichtenübermittlung
elektronischer Austausch von Nachrichten mittels
Chatlines, Chatrooms und Internetforen
Fernschreibdienste
Funkdienste
Kommunikation durch faseroptische Netzwerke
Kommunikationsdienste mittels Computerterminals
Kommunikationsdienste mittels Telefon
Leitungs-, Routing- und Verbindungsdienstleistun-
gen für die Telekommunikation
Mobiltelefondienste
Personenrufdienste [Rundfunk, Telefon oder mit an-
deren Mitteln elektronischer Kommunikation]
Satellitenübertragung
Sprachübermittlungsdienste      (Sprachmitteilungs-
dienste)
Telefaxdienste
Telefondienste
Telefonvermittlung
Telegrafiedienste
Telegrafieren
Telegrammdienst [Depeschen]
Telegrammübermittlung
Telekommunikation
Telekommunikation mittels Plattformen und Porta-
len im Internet
Telekonferenzdienstleistungen
Teletext-Dienste
Übermittlung von Nachrichten
Vermietung von Einrichtungen für die Telekommu-
nikation
Vermietung von Faxgeräten
Vermietung von Geräten zur Nachrichtenübertra-
gung
Vermietung von Modems
Vermietung von Telefonen
Vermietung von Telekommunikationsgeräten
Vermietung von Zugriffszeit auf globale Computer-
netzwerke
Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken
Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-
Adressen (Web-Messaging)

Klasse 41:   Anfertigung von Übersetzungen
Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung
Auskünfte über Freizeitaktivitäten
Auskünfte über Veranstaltungen [Unterhaltung]
Bereitstellen     von   elektronischen   Publikationen,
nicht herunterladbar
Berufsberatung
Betrieb einer Diskothek
Betrieb einer Modellagentur für Künstler
Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]
Betrieb eines Bücherbusses
Betrieb eines Internats
Betrieb eines Spielcasinos
Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen]
Betrieb von Nachtklubs
Betrieb von Spielhallen
Betrieb von Sportanlagen
Betrieb von Vergnügungsparks
Betrieb von zoologischen Gärten
Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]
Betrieb von Gesundheits-Klubs
Betrieb von Golfplätzen
Betrieb von Kindergärten [Erziehung]
Betrieb von Sportcamps
Betrieb von Varietétheatern
Bücherverleih [Leihbücherei]
Coaching
Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen
Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit
dem Computer]
Dienste von Unterhaltungskünstlern
Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung
Dienstleistungen eines Fitnessstudios
Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen
Druckarbeiten
Dienstleistungen eines Zeitungsreporters
Digitaler Bilderdienst
Dolmetschen der Gebärdensprache
Durchführung    von     pädagogischen   Prüfungen

Durchführung von Spielen im Internet.

Mit Beschluss vom 27. Mai 2010 hat die Markenstelle für Klasse 35 die Anmel-
dung gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG wegen fehlender Unter-
scheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit zurückgewiesen. Sie hat zur Begrün-
dung ausgeführt, dass sich die sprachübliche Wortkombination „Tv.de“ aus der
Bezeichnung „Tv“ für Television bzw. Fernsehen und der Internet-Länderkennung
„de“ für Deutschland zusammensetze. Das angemeldete Zeichen sei in Form ei-
ner Internetadresse gebildet und weise daher darauf hin, dass auf das Fernsehen
via Internet zugegriffen werde. Denn Internet-Fernsehen sei üblich geworden; es
würden alle möglichen Waren und Dienstleistungen über das Internet angeboten,
wie eine Internetrecherche mit der Suchmaschine Google ergeben habe, bei der
mit dem Suchwort „tv.de“ … Millionen und mit dem Suchwort „tv.de online“
… Millionen Treffer erzielt worden seien (Anlagen zum Beanstandungsbescheid
vom 5. März 2010, Bl. 27 ­ 30 VA). Die angemeldete Bezeichnung stelle damit für
die „hier beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich eine unmittelbar be-
schreibende Angabe dar, indem auf deren Bestimmung und Thematik hingewie-
sen“ werde, „nämlich die Waren und Dienstleistungen über das Internet ­ Fernse-
hen anzubieten, indem die Online-Adresse „Tv.de“ gewählt“ werde und mit den
Dienstleistungen der Klasse 38 die technischen Bedingungen gewährleistet und
umgesetzt würden. Diese rein beschreibende Angabe sei im Interesse der Mitbe-
werber des Anmelders freizuhalten und nicht geeignet, Unterscheidungskraft zu
bewirken.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders, mit der er sinngemäß be-
antragt,

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Pa-
tent- und Markenamtes vom 27. Mai 2010 aufzuheben.

Er ist der Ansicht, dass entgegen der Amtsauffassung keine absoluten Schutzhin-
dernisse vorlägen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die nach § 66 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 6 MarkenG statthafte Beschwerde führt
gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG zur Aufhebung der angefochtenen Entschei-
dung und zur Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patent- und Marken-
amt.

1.     Das Verfahren vor dem DPMA leidet an einem wesentlichen Mangel. Denn
die Entscheidung wurde auf eine ungenügend zwischen den einzelnen
Dienstleistungen differenzierende Begründung gestützt.

a)   Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1
bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder
Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32,
36 – MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 – DeutschlandCard),
wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägun-
gen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder
Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 – MT&C/BMB;
GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 – Develey/HABM). Das bedeutet aber
nur, dass dieselbe für verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen
maßgebliche Begründung nicht für jede einzelne Position des Waren-
/Dienstleistungsverzeichnisses wiederholt werden muss, sondern dass
Gruppen von Waren und/oder Dienstleistungen zusammengefasst be-
urteilt werden können. Gegen diese Begründungspflicht wird daher ver-
stoßen, wenn verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen ohne
weitere Begründung gleich behandelt oder überhaupt nicht gewürdigt
werden.

b)   Die Markenstelle hat nur pauschal behauptet, dass die angemeldete
Bezeichnung „Tv.de“ für die „hier beanspruchten Waren und Dienstleis-
tungen lediglich eine unmittelbar beschreibende Angabe darstelle, in-
dem auf deren Bestimmung und Thematik hingewiesen“ werde, „näm-
lich die Waren und Dienstleistungen über das Internet ­ Fernsehen an-
zubieten, indem die Online-Adresse „Tv.de“ gewählt“ werde, und dass
mit den Dienstleistungen der Klasse 38 die technischen Bedingungen
dazu gewährleistet und umgesetzt würden. Hier fehlt eine konkrete
Auseinandersetzung mit der Vielzahl der in den Klassen 35, 38 und 41
angemeldeten Dienstleistungen, die zu einem großen Teil gar nicht mit
Internetfernsehen in Zusammenhang gebracht werden können.

aa)   Schon der Umstand, dass die Markenstelle im Beanstandungs-
bescheid vom 5. März 2010 (Bl. 27 ­ 30 VA), auf den der ange-
fochtene Beschluss zur Begründung Bezug nimmt, zweimal von
„Waren und Dienstleistungen“ spricht, obwohl das verfahrensge-
genständliche Zeichen ausschließlich für Dienstleistungen ange-
meldet worden ist, offenbart bereits, dass sich die Markenstelle
nur oberflächlich mit der Anmeldung befasst hat. Auch der
schlichte Hinweis auf die bei der Internetrecherche unter www.-
google.de mit den Suchworten „Tv.de“ und „Tv.de online“ erziel-
ten hohen Trefferzahlen nebst Vorlage von vier Ergebnisseiten
zeigt, dass sich die Markenstelle mit den verschiedenen betrof-
fenen Dienstleistungsbereichen nicht im Einzelnen befasst hat.

bb)   Es reicht entgegen der Ansicht der Markenstelle nicht schon aus,
dass alle beanspruchten Dienstleistungen im Internetfernsehen
angeboten bzw. beworben werden können. Eine Sachaussage
über die beanspruchten Dienstleistungen selbst kann die ange-

meldete Bezeichnung „Tv.de“ nur dann sein, wenn sie deren Ei-
genschaften unmittelbar beschreibt, wenn ihr die maßgeblichen
Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden
Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie einen engen beschreiben-
den (funktionalen) Bezug zu den Dienstleistungen herstellt.

cc)    In Klasse 35 werden zahlreiche Personal-, Büro-, Vermittlungs-,
Schätzungs-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater-,
Geschäftsführungs- und Vermietungsdienstleistungen aufgeführt,
die einer Erläuterung bedürfen, inwieweit die angemeldete Wort-
kombination „Tv.de“ für diese einen beschreibenden Begriffsin-
halt aufweisen soll.

dd)    Auch in Klasse 38 befinden sich einige Dienstleistungskatego-
rien, bei denen eine Erläuterung des beschreibenden Charakters
des verfahrensgegenständlichen Zeichens erforderlich ist. Dazu
gehören u. a. „E Mail Dienste“ sowie sämtliche Fernschreib-, Te-
legrafie-, Telegramm- und Vermietungsdienstleistungen.

ee)    In Klasse 41 fehlt jegliche Begründung dafür, warum „Tv.de“ für
die dort angemeldeten Betriebsdienstleistungen, wie z. B. „Be-
trieb eines Internats“, „Betrieb von Kindergärten [Erziehung]“ o-
der „Betrieb von Sportcamps“, oder für die „Anfertigung von
Übersetzungen“ ein Sachhinweis sein soll.

Die Markenstelle wird daher erneut in die Prüfung einzutreten haben, ob tat-
sächlich und gegebenenfalls für welche konkreten Dienstleistungen ein Frei-
haltebedürfnis bzw. eine fehlende Unterscheidungskraft des angemeldeten
Zeichens festzustellen ist.

2.   Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr war nach § 71 Abs. 3 MarkenG an-
zuordnen. Dies entspricht der Billigkeit, weil nicht ausgeschlossen werden
kann, dass die Beschwerde bei korrekter Sachbehandlung vermieden wor-
den wäre.

Grabrucker                         Kortge                                Dorn

Hu