Kinder sind seit langem eine für die Werbung interessante Zielgruppe, auch weil Kaufgewohnheiten und Markenbindung früh aufgebaut werden können. In einem aktuellen Fall hatte ein Elektronik-Fachmarkt Schülern und Schülerinnen einen Kaufpreisnachlass von 2 EUR für jede Eins im Zeugnis versprochen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ging hiergegen erfolglos vor.
Hierzu die aktuelle Pressemeldung des Bundesgerichtshofs:
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