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Was ist ein Design?

Designrecht

Was ist ein Design? Der Begriff des Designs wird in § 1 DesignG definiert:

Danach ist ein Design im Sinne des Designgesetzes die zwei- oder dreidimensionale Erscheindungsform eines ganzen Erzeugnsses oder eines Teils davon (§ 1 Nr. 1 DesignG). Ein Erzeugnis kann hierbei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand sein, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen. Somit kann fast jede wahrnehmbare Form designrechtlich geschützt werden. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes gilt ausdrücklich für Computerprogramme.

Voraussetzung für den Schutz nach deutschem Recht ist die Eintragung des Designs, dessen Neuheit und Eigenart (§ 2 Abs.1 DesignG). Hierbei ist die Neuheit des Designs vom Eintragenden zu prüfen. Dies Prüfung erfolgt nicht durch das DPMA. Ausgeschlossen vom Designschutz sind u.a. Erzeugnisse, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind (§ 3 Abs.1 DesignG).

Nach einer aktuellen Entscheidung des BPatG aus dem Jahr 2020 ist die Gestaltung der Unterseite eines Fahrradsattels als nicht sichtbares Baulement eines komplexen Erzeugnisses vomm Designschutz ausgeschlossen (BPatG, Beschl.v. 27. Februar 2020 – 30 W (pat) 809/18).

 

 

 

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