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Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner mahnt zurzeit für die

Senator Film  Verleih GmbH  ab.

Gegenstand der Abmahnungen sind u.a. die Filmwerke

„Shock Labyrinth“

„Zack and Miri make a Porno“

Cell 211

und „Splice“

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von 800,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, dem Rechtsinhaber  erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß  verpflichtet sei.

Ob der Anschlussinhaber jedoch auf Schadenersatz oder für die Kosten der Abmahnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Ein Hinweis hierauf bietet die Entscheidung des BGH vom 12.Mai 2010.

Wie sollten sich der Empfänger der Abmahnung verhalten ?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, man sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskiert. Dies führt zu weit höheren Kosten für den Abgemahnten, da die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen sehr hoch sind.

Zur Vermeidung des Verfahrens sollte daher eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, allerdings nicht in der verlangten Form.  Sie geht über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Die Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung, ebenso wie für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch.

Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit unseren Mandanten transparente Pauschalgebühren, die unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit umfassen.

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